Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 143502558413  /  Datum: 24.02.2015
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Am Bach
Hausnummer: 3
Postleitzahl: 71034
Stadt-Teilort: Böblingen-Dagersheim

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Böblingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8115003002
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
1. Gebäudeteil: Scheune, Am Bach 3

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
keine Angabe

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Ehem. Firstständerscheune, Mühlgasse 4/1 (71034 Böblingen - Dagersheim)
Scheune, Am Bach 3 (71034 Böblingen-Dagersheim)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Das Wohnhaus wurde um 1945 errichtet


1. Bauphase:
(1945)
Errichtung des Wohnhaus um 1945 an zwei bestehende Scheunen. (a)
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzanalyse Quergiebel

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Kehlbalken, Kreuzbänder, Sparrenstreben etc.
Konstruktion/Material:
Das Gebäude wurde wohl um 1495 als Wohnhaus an die bestehende Doppelscheune (2 Einfahrten) angebaut. Dabei wurde die angrenzende Scheunenzone zumindest im Oberstock an das Wohnhaus angebunden – nachweisbar sind zwei Verbindungstüren. Ob es sich um eine Anbindung zu Wohn- oder Wirtschaftszwecken handelte, ist unklar.
Der Grundriss des Wohnhauses ist eindeutig in zwei Zonen gegliedert. Neben der Scheune liegt die Flur- und Küchenzone, es folgt die Wohnzone mit Stube und Kammer.
Das ursprünglich ausgewechselte Treppenloch führt ins Dach, wo über der Wohnzone eine große Kammer angelegt war, die man aufgrund der liegenden, verblatteten Stuhlkonstruktion ungeteilt ließ.
Mehrere Befunde belegen an der Stubentraufe, in Anlehnung an die Scheune, die ehemalige Ausführung eines großen in die Dachkammer reichenden Quergiebels.
Nachfolgend seien die Befunde einzeln aufgeführt:
1. Die Kehlbalken sind an der Hoftraufe mit den Sparren verblattet. Dies gilt auch an der Gegenseite. Jedoch nur für die sechs vorderen Kehlbalken. Im restlichen Bereich enden sie ohne Blatt und dort wo diese Situation noch erhalten ist, zapfen die Sparren nicht in die Dachbalken, sondern in die Kehlbalken.
2. Die erhaltenen Abschnitte der Stuhlpfette besitzen an ihrer Unterseite Stakungslöcher für eine ehemalige Flechtwerkwand. Außerhalb dem durch Punkt 1 definierten Bereich ist dies nicht der Fall.
3. An der Unterseite der Pfette ist der Rest eines Zapfenloches erhalten. Es begrenzt den durch Punkt 1 und 2 lokalisierten Abschnitt.
4. Im Vergleich zur Windaussteifung an der Gegentraufe lädt sie an dieser Stelle nicht so weit aus.
5. Die abweichende Gestaltung der in dieser Querachse ausgeführten Gefügeausbildung belegt eine Verlängerung des Wandverlaufes und teilt den durch Punkt 1-3 fixierten Bereich in zwei unterschiedlich breite Abschnitte. Sie waren voneinander abgetrennt und bedingten daher jeweils einen separaten Zugang. Ein Zugang von der Flurzone (2002 noch vorhanden), einen von der Kammerzone.
6. Der auf der Dielung aufgestellte Ständer besitzt an seinem Fußpunkt Zapfenlöcher zur Aufnahme von vier Schwellhölzern. Zusätzlich mündeten in ihn vier Riegelwände mit den entsprechenden Zapfenlöchern.
7. Der Kehlbalken weist an seiner Unterseite eine Kammvertiefung für die ehem. Verbindung mit der Stuhlpfette auf.

Fazit:
Auf der Breite von sieben Kehlbalkenlagen war an der Stubentraufe ein Quergiebel ausgeführt. Er zählte zum ursprünglichen Bestand und war offensichtlich in zwei besitzrechtlich getrennte Bereiche unterteilt. Der breitere Abschnitt war über das Treppenhaus zugänglich, der schmälere über die Dachkammer.
Möglicherweise steht dieser Befund in einem Zusammenhang mit der Doppelnutzung der vierzonigen Nachbarscheune und der für das 1. OG nachgewiesenen Verbindungssituation. Die aus Punkt 1-3 belegte Quergiebelbreite bildet die Vorgabe für die Basislänge des aufgesetzten Satteldachquerschnittes. Sie entspricht der Kehlbalkenlänge des Hauptdaches, woraus sich für das Quergiebeldach (bei gleicher Dachneigung) eine auf den Hauptdachfirst bezogene Höhe ergibt.

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