Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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abgegnenes Wohnhaus (A 142/ Sattlergasse 1)

ID: 111753590016  /  Datum: 22.01.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Sattlergasse
Historische Gebäudenummer: 1; A 142
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Einen Terminus ante quem liefert die Erwähnung eines Spruchbriefs aus dem Jahr 1579 in den Kaufbüchern. Damals wurden die Besitzverhältnisse bezüglich eines Privets geklärt. Dies betraf die Gebäude A 142 und A 143.
Neben den auf mehreren Vor- und Nachkriegsaufnahmen zu erkennenden, von Fialen bekrönten Nordgiebel liefert eine Vorkriegsaufnahme aus dem Hof des Gebäudes A 141 mit Blick gegen den Giebel einen weiteren Hinweis. Dort ist ein vermauertes Biforium zu erkennen, das zur Hälfte vom Dach des Hauses A 141 überschnitten wird. Dadurch wird eine Zeitstellung von A 142 zumindest vor dem Dach von A 141 deutlich. Da das zweite Obergeschoss und das Dach von A 141 möglicherweise eine Aufstockung des 16. Jh. darstellen, so kann das Biforium zunächst noch offen gewesen sein, als A 141 eingeschossig bereits angebaut war. Die Erwähnung des Gebäudeschätzungsprotokolls, dass A 141 gegen A 142 keine eigene Wand besäße, spricht ebenfalls für eine Datierung von A 142 vor dem angebauten Gebäude A 141.
Der mit Fialen bekrönte Nordgiebel mit vermauertem Biforium und die weite Vorkragung des daran angebauten Nachbarhauses A 141 (s. dort, keine eigene Wand zu A 142) Iassen den Schluss zu, dass die Bauzeit im Mittelalter, wahrscheinlich 14. Jh., angesiedelt werden muss.


1. Bauphase:
(1300 - 1399)
Wahrscheinliche Erbauung des Gebäudes im 14. Jh.
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1857)
Betzeler, Joh. Fried.
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzt A 142; Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857. Beginn und Ende der Besitz-Phase sind damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Güterschaffner
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Wohnhaus stand giebelständig zur Sattlergasse.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges, massives zur Sattlergasse giebelständig ausgerichtetes Gebäude mit Satteldach. Zur Köpfingergasse hin ein Zughaus.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857:

Beschreibung: ein an 141 und 143 angebautes und an 2 Seiten freistehendes dreistokig. ganz massives Wohnhaus am Weinhof, mit 28,5' hohem Plattendach
Maße: 90' v. lang, 41,5' breit, 44,5' hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857:

Räume: 4 heizbare Zimmer, 8 gewöhnliche Kammern, 3 Küchen, 3 gewölbte Keller, 1 dtto. Stallung, 1 dtto. Zimmer, 1 dtto. Kammer, 1 dtto. Küche, 1 dtto. Holzlege
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Der massive (Backstein-) Nordgiebel mit Fialen und einem durch A 141 verbautem (zugesetztem) Biforiurn Im 1. Obergeschoß der Nordwand wurde in einer Nische nach der weitgehenden Zerstörung des Gebäudes eine gotische Wandmalerei (wohl um 1400) dokumentiert.
Neben 3 gewölbten Kellern werden weitere gewölbte Räume genannt, die sich den Baugesuchsplänen zufolge im Erdgeschoß befunden haben.
Ein Prive tsollten achAussage eines Spruchbriefs vom 5.Mai 1579 zwischen A 142 und A 143 gemeinschaftlich sein. In den Bauakten von 1912 werden die Maße einer alten gemeinschaftIichen Grube mit einem Durchmesser von 2,4 m und einer Tiefe von ca. 6,5 m angegeben.
1875 wurde der Giebel zur Sattlergasse als 60 cm überhängend bezeichnet. Man hielt das Erdgeschoßmauerwerk zwar für stark, aber nicht gut. Man empfahl eine Neuaufrnauerung der Fassade.
Ebenfalls 1875 wollte man einen Laden im Erdgeschoß einbauen. Neben der Giebelfassade zur Sattlergasse sollte auch die Erdgeschoßfassade im südlichen Bereich gegen die Köpfingergasse weitgehend neu gestaltet werden.
In den oberen Geschossen zeigen die Pläne im großen und ganzen eine Zweischiffigkeit. Die Grundrisse wurden jeweils durch eine Längswand in ein breiteres westliches und ein schmaleres östliches Schiff geteilt.

Keller
Dem Baugesuch von 1912 liegt ein Grundrißplan des nördlichen Gebäudebereiches bei, in den die Umrisse des Kellers und einer von der Köpfingergasse abgehenden 14stufigen Kellertreppe eingezeichnet wurden. Im Querschnitt auf dem gleichen Plan wurde im Bereich der Treppe und der neu zu errichtenden Grube eine Längstonne über dem Kellerraum dargestellt. Nach Süden schlossen vermutlich die beiden anderen Kellerräume an (Durchgang als Planbegrenzung). Im Querschnitt wurde auch der vor dem Haus verlaufende Kanal gezeigt.
In einem Baugesuchsplan von 1884 wurde die Kelleröffnung in der Straßenfassade (Köpfingergasse) dargestellt.
Ein Querschnitt von 1875 durch den südlichen Hausteil (in den der Laden eingebaut werden
sollte) zeigt ein Längsgewölbe im Keller. Es lag im westlichen Bereich (entlang der Köpfingergasse). Ein schmalerer östlicher Bereich wurde als nicht unterkellert dargestellt.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877

Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: durchaus massiv
keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: Keller, Fundation, Umfassungs- u. Giebelwilnde, Gewölbe mit Umfassung, Pflaster im Parterre, Gitter, u. Öfen.

Ergänzungsband S.112:
"wird auf Verlangen mit einem Theil der bisher ausgenommenen Bestandtheilen versichert."
als unzerstörbar angesehen: Fundation und Keller sowie Pflaster in den Ställen.

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