Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Fachwerkbau

ID: 116231848414  /  Datum: 28.05.2015
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
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Objektdaten

Straße: Abt-Fulrad-Straße
Hausnummer: 3
Postleitzahl: 73728
Stadt-Teilort: Esslingen

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Esslingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8116019003
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Der untersuchte Fachwerkbau wurde 1487/88 (d) wohl als "Fundenkinder"-Haus errichtet. Auf zum Teil älteren Massivwänden im Unterstock ist ein zweistöckig abgezimmerter Fachwerkaufsatz aufgeschlagen.
Untersucht und dokumentiert wurde die auf der späteren Klosterhofmauer abgezimmerte Fachwerktraufwand.


1. Bauphase:
(1487 - 1488)
Errichtung des Gebäudes (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bestandsaufnahme N-W-Traufe

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Bauten für Wohlfahrt und Gesundheit
    • Waisenhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Verwendete Materialien
    • Holz
Konstruktion/Material:
Untersucht und dokumentiert wurde die auf der späteren Klosterhofmauer abgezimmerte Fachwerktraufwand.
Diese sitzt mit dem 1. Oberstock auf einem ca. 65 cm breiten Rücksprung der ansonsten ca. 2,10 m starken Massivwand. Auf zwei eichenen Mauerlatten ist das Deckengebälk über dem Unterbau aufgelegt. Ein ca 3-4 cm starker Dielenboden bildet die eigentliche Gründungsebene der hölzernen Gerüstkonstruktion.
Vor dieser Holzkonstruktion reichte die im Kern weitaus ältere Massivwand weiter nach oben. Bis zu welcher Höhe die Massivwand die Fachwerkwand überlagerte, bzw. ob sie beim Bau des Fachwerkgebäudes reduziert wurde, ist zur Zeit ungewiss.
Soweit dies im 1. Oberstock zum heutigen Zeitpunkt noch nachvollziehbar ist, besaß der Fachwerkstock keine Fensteröffnungen. Der am nördlichen Giebelständer belegte Sturzriegel begrenzt entweder eine lokale Türöffnung, oder eine auf das obere Wanddrittel begrenzte Flechtwerkfüllung. Genauere Aussagen darüber sind erst nach Freilegung der tief im Boden liegenden Schwelle möglich.
Der 2. Oberstock kragt ohne Knagge ca. 28 cm aus. Die Fachwerkwand ist, bzw. war zweifach verriegelt. Mit hoher Sicherheit ist davon auszugehen, dass zwischen Brust- und Sturzriegel keine Fensteröffnungen vorhanden waren. Lediglich zwischen Rähmriegel und Sturzriegel sind kleine Doppelöffnungen belegt. Sie sind an der Innenseite stark abgefast. Außen besitzen sie einen umlaufenden Falz. Entsprechend ihrer Lage sind sie als Belichtungsöffnungen anzusprechen. Prinzipiell sollte wohl durch die Lage ein direkter Einblick in den angrenzenden Klosterbereich erschwert werden.

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