Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus, Färberstraße 6

ID: 129764051921  /  Datum: 18.02.2011
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Färberstraße
Hausnummer: 6
Postleitzahl: 78050
Stadt-Teilort: Villingen

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Schwarzwald-Baar-Kreis (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8326074020
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung der Bauteile der Dachkonstruktion, wurden aus dem Stuhlgerüst zwei Bohrproben entnommen. Die erste aus einem ehemaligen Feldsparren, die zweite aus dem Sparren des straßenseitigen Fachwerkgiebels.

Stilistisch und gefügekundlich lässt sich der massive Kernbau etwa ins 13. Jh. datieren; vgl. die Ortsbänderung aus Buckelquadern, die Mauerstärke von ca. 90 cm sowie die Verforumgen der Traufwand im 1. OG (s, gk).


1. Bauphase:
(1200 - 1299)
Errichtung des Kernbaus (gk, s).
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Bauphase:
(1691 - 1692)
Ergebnisse der Dendroproben, gezogen im Dachwerk (d), d.h. Abzimmerung des Dachwerks Ende 17. Jh.
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Eckansicht / Wohnhaus, Färberstraße 6 in 78050 Villingen (16.02.2011 - Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Dendrochronologische Datierung Dachwerk

Beschreibung

Umgebung, Lage:
In Ecklage zwischen Färberstraße und Webergasse
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Der dreigeschossige Massivbau steht über Eck an der Färberstraße und Webergasse und zeigt ebd. einen Eckverband aus Buckelquadern. Diese Ortsbänderung reicht bis zur halben Höhe des 2. Obergeschosses. Das vorhandene Pultdach fällt zur Webergasse ab. Die erkennbare Hausbreite an der Färberstraße beträgt ca.7,45m. An der Webergasse wurde eine Ausdehnung von ca. 10,40 m gemessen. Der Hauseingang mit Flur und Treppenlauf nach oben befindet sich an der Färbergasse, unmittelbar angrenzend an der gemeinsamen Brandwand mit dem Nachbarhaus.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Erste sichere Erkenntnisse zur jüngeren Baugeschichte konnten im 2. OG aufgenommen werden (vgl. Grundriss 2. OG); im Speziellen im Rahmen des Deckengebälks. Partiell freigelegt, handelt es sich um parallel zur Färberstraße verlegte Nadelholzbalken. Deren Anordnung lässt im Bereich der Küche eine ehemals große, in jüngere Zeit verkleinerte Aussparung für eine Rauchabführung erkennen (vgl. Foto 2. OG. 3).
Über der Stube und Kammer verläuft in Anlehnung an die Färberstraße das Gebälk rechtwinklig zur Straße. Bei diesen Balken handelt es sich um Stichbalken, die durch ihre Rückverankerung mit dem inneren Gebälk die Stabilisierung des hoch aufragenden Straßengiebels übernehmen sollen. Ein schwacher Rücksprung an der Basis des Giebeldreiecks liegt genau auf der Höhe des Deckengebälks und fixiert so den sich darüber entwickelnden Dachaufbau (vgl. Foto EG.3). Dieser besteht aus den Umfassungswänden sowie der inneren Dachkonstruktion. Erstere setzen sich aus der rückwärtigen Pultdachwand und den seitlichen Giebeldreiecken zusammen. Während die rückwärtige Pultdachwand im 1. DG noch über die gesamte Geschosshöhe massiv aufgeführt ist, zeigt sie im 2. DG einen trapezförmigen Abschluss. Die höchste Stelle fixiert einen kurzen Firstverlauf, an dessen Ende die Mauerkrone giebelartig abfällt (vgl. Foto 2. DG. 6). Die oberhalb der massiven Trapezfläche verbleibenden Dreieckslücken sind in Fachwerk geschlossen. Während der hölzerne Aufbau an der Straßenseite noch vorhanden ist (vgl. Foto 2. DG. 2, 3), fehlt er an der Gegenseite. Im Gegensatz zur rückwärtigen Pultdachwand ist das straßenseitige Giebeldreieck vollständig in Fachwerk ausgeführt (vgl. Foto 2. DG. 1, 1. DG.11, 1. DG. 1). Anders verhält es sich am Gegengiebel, wo der untere Bereich massiv ausgeführt wurde. Der ehemals in Fachwerk geschlossene Abschluss im 2. DG ist nicht mehr vorhanden.

Innerhalb den beschriebenen Umfassungswänden ist das rauchgeschwärzte Dachtragwerk abgezimmert. Dabei handelt es sich im 1. DG um ein zweifach stehendes Stuhlgerüst, bei dem ein Ständer vor der rückwärtigen Pultdachwand angeordnet ist (vgl. Grundriss 1. DG). Angeordnet in zwei inneren Querachsen, scheint innerhalb der straßenseitigen Querachse der rückwärtige Ständer zu einem späteren Zeitpunkt entfernt worden zu sein. Die Ständer tragen firstparallel verlaufende Stuhlrähme, auf denen das quer zum First verlegte Kehlgebälk aufliegt (vgl. Foto 1. DG 5, 6, 7). Dieses tragende Gerüst wird durch angeblattete Kopfbänder in Quer- und Längsrichtung ausgesteift. Gleichzeitig unterstützen die Rähmhölzer die Sparren, die wiederum mit den Kehlbalken verblattet sind.
Im 2. DG ist nur ein einfach stehendes Stuhlgerüst aufgestellt. Die Ausführung ist auf die Länge des massiven Bereiches der rückwärtigen Pultdachwand beschränkt (vgl. Grundriss 2. DG). Die Gerüstständer tragen ein kurzes Firsträhm, auf dem sich die oberen Enden der Sparren entlasten. Seitlich davon lagerten die Sparren auf dem Rähm der Fachwerkwand. Im Bereich der Färberstraße ist die beschriebene Ausführung noch nachvollziehbar, während die analoge Situation an der Gegenseite zu einem späteren Zeitpunkt, offensichtlich infolge eines lokalen Brandes (vgl. Ortsakte Reg.Präs. Freiburg), aufgegeben wurde (a). Seit dieser Zeit befindet sich ebd. eine Dachterrasse. Dass das Pultdach ehemals auch im Bereich der Terrasse ausgeführt war, belegen die an den Sparren eingekerbten Abbundzeichen. Sie befinden sich oberhalb des Kehlbalkenanschlusses und definieren über die bestehende Lücke hinweg die steigende Folge einer Strichkerbenmarkierung (Grundriss 2.Dachgeschoss).

Eine Fehlstelle wurde im Winkel zur Färberstraße aufgenommen. Bei dieser handelt es sich um einen traufseitigen Schaden des Deckengebälks. (vgl. Foto 1. DG. 1, 2). Behoben mit dem Einbau eines Überzuges, wurden in diesem Zusammenhang auch die lokalen Sparren erneuert.

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