Wohnhaus
ID:
134843235217
/
Datum:
25.02.2021
Datenbestand: Bauforschung
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Gartenstraße |
Hausnummer: | 29 |
Postleitzahl: | 72660 |
Stadt-Teilort: | Beuren |
|
|
Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Kreis: | Esslingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8116011002 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: | |
Geo-Koordinaten: | 48,5678° nördliche Breite, 9,4061° östliche Länge |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
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Wohnhaus (72660 Beuren, Hauptstraße 19)
Kelter (72660 Beuren, Kelterstraße 15)
Wohnhaus (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 20/22)
Pfarrscheuer (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 3a)
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Bauphasen
Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:
Das Wohngebäude eines Bauernhofes wurde laut der dendrochronologischen Datierung 1493 (d) errichtet. Das dreigeschossige Satteldach war ursprünglich vermutlich an beiden Seiten abgewalmt.
1. Bauphase:
(1492 - 1493)
(1492 - 1493)
Errichtung des Gebäudes insgesamt
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
- Ausstattung
Lagedetail:
- Siedlung
- Dorf
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Konstruktionsdetail:
- Holzgerüstbau
- Unterbaugerüst, einstöckig
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
- Dachform
- Satteldach mit Halbwalm-/Zweidrittelwalm
- Decken
- Balken-Bretter-Decke
- Detail (Ausstattung)
- Floßspuren
2. Bauphase:
(1553 - 1554)
(1553 - 1554)
Erster Umbau des Hauses, dazugehörig vermutlich die Anlage des Kellers mit flacher Balkendecke. Nachweislich Umbau Trennwände Küche zu Stubenkammer und Stubenkammer zur Stube. Ebenso Neuanlage von einzelnen Trannwänden im Dachwerk (QA 2a und QA3).
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
- Untergeschoss(e)
Konstruktionsdetail:
- Decken
- Balkendecke
3. Bauphase:
(1700 - 1750)
(1700 - 1750)
Dachsanierung: Anlage neuer Giebelwände in Querachse QA1 2./3. DG, in QA4 1.-3. DG, Aufgabe der Abwalmung aus Bauphase 1
Betroffene Gebäudeteile:
- Dachgeschoss(e)
4. Bauphase:
(1775 - 1825)
(1775 - 1825)
Anlage eines geschlossenen Schornsteins
Betroffene Gebäudeteile:
- Dachgeschoss(e)
5. Bauphase:
(1825 - 1875)
(1825 - 1875)
Ersatz der Fachwerkaußenwände aus Bauphase 1 durch Massivwände in den westlichen Querzonen. Im Dachwerk kleinere Reparaturen.
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
6. Bauphase:
(1900 - 1925)
(1900 - 1925)
Erneuerung zahlreicher Innen- und Stubenaußenwände im EG, Neuanlage des Schornsteins an leicht nach Süden verlegter Position.
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Kurzuntersuchung
Beschreibung
Umgebung, Lage:
Das Gebäude befand sich im südöstlichen Teil des historischen Ortskerns.
Lagedetail:
- Siedlung
- Dorf
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Eingeschossiges Fachwerkhaus mit dreigeschossigem Satteldach (ehemals mit beidseitigem Walm)
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
EG mit drei Querzonen und 2 Längszonen, im Dachwerk ebenfalls 3 Querzonen untergliedert durch einen dreifach stehenden Stuhl
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
Balken-Bretter-Decke aus Erbauungszeit
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Das Fachwerkgebäude von 1492/93 (d)
Holzgerüststruktur
EG:
Beim Ursprungsbau handelt es sich konstruktiv um einen geradezu klassisch einfachen Bautyp. Das eingeschossige Holzgerüst des Unterbaus zeigt eine zweischiffig-dreizonige Gliederung mit asymmetrischer Längsteilung und schmaler Mittelzone. Von den ursprünglich insgesamt 12 Bundständern sind infolge der starken Umbauten im EG nur noch die drei östlichen Bundständer in LA B (B#1, B#2 und B#3) sowie der Eckbundständer C#1 nachweislich erhalten.
Dachwerk:
Das Dachwerk bestand ursprünglich aus einem an beiden Giebelseiten abgewalmten, dreigeschossigen Sparrendach mit auf die Dachbalken aufgezapften Sparren und an die Sparren geblatteten Kehlbalken. Die 13 Sparrengebinde werden unterstützt von einem in allen Quergebinden einheitlich dreifach stehenden Stuhl, dessen mittleres Längsgebinde (LA E) die asymmetrische Lage von LA B im EG aufnimmt. Die Giebelseiten weisen keine Vorkragungen der Dachebenen auf.
Die Rofen der steilen 2/3- Walmdächer waren jeweils am zweitäußersten Gebinde an Hahnenbalken angenagelt und lagen auf dem Giebelrähm des 1. DG auf. Infolge des Bauschadens in Bauphase III blieb nur der östliche Hahnenbalken erhalten.
Gerüstaussteifung
EG:
Die Gerüstaussteifung des EG ist nur noch an wenigen Stellen ablesbar. Bemerkenswert ist die ausschließlich kopfzonig erfolgte Aussteifung der Bundständer in LA B durch beidendig verblattet ausgeführte Kopfbänder. Ebenso weist Eckständer C#1 sowohl längs wie quer tief am Ständer angesetzte Kopfbänder auf. Hinweise auf Fußbänder liegen nicht vor. Lediglich in Querrichtung ist an Bundständer B#2 durch ein an beiden Ständerseiten abgeschnittenes, einst nach Norden ansteigendes Steigband eine fußzonige Aussteifung belegt.
Dachwerk:
Auch die Stuhlgebinde sind in Längsrichtung ausschließlich kopfzonig ausgesteift, wobei die Kopfbänder wie im EG zu den Außenzonen hin orientiert sind und somit die Mittelzone von versperrenden Hölzern freihalten.
Die Queraussteifung des Dachstuhls erfolgte ausschließlich durch Steigbänder, welche die äußeren Stuhlständer zur Wandmitte hin ansteigend überblatten. Die einzigen nachweislich vollständig erhaltenen Steigbänder finden sich am giebelseitigen Stuhlständer D#1 sowie an Stuhlständer F#3, sowie eventuell auch an Stuhlständer F#1. Von dem Steigband an Stuhlständer D#3 ist noch der Kopfteil vorhanden. Die einzige Ausnahme bildet Stuhlständer D#2, bei dem zur Anlage einer Türöffnung auf eine Queraussteifung verzichtet wurde. Ebenso liegen bei den Stuhlständern von LA E keine Hinweise für eine Queraussteifung vor.
Wandaufbau
EG:
Vom ursprünglichen Wandaufbau blieben im EG nur noch indirekte Reste erhalten. In QA 1 erweist sich der in Eckständer C#1 eingezapfte Brustriegel als einzige Horizontalunterteilung. Das Fehlen eines entsprechenden Zapfloches an der Nordseite von Bundständer B#2 und die am nördlichen Teil des Dachbinderbalkens erkennbaren Stakungslöcher belegen in Wandfeld 2#B#C eine wandhohe Ausfachung mit Lehmflechtwerk. Die vorhandenen Lehmflechtwerkwände in LA B und C, sowie in QA 1 und 2 gehören vermutlich alle bereits in Bauphase II.
Bemerkenswert ist das Fehlen einer Bohlennut an der Südseite von Bundständer B#2, was bedeutet, dass die in der Südostecke befindliche Stube zumindest an der Innenseite ebenfalls Lehmflechtwerkwände besaß.
Dachwerk:
Die östliche Giebelwand im 1. DG hat noch große Teile des ursprünglichen Wandaufbaus bewahrt. Wie im Unterbau findet sich auch hier nur eine einfache Ausriegelung der Wandfelder vor, ebenso wurden die Wände durch Lehmflechtwerk geschlossen, dessen Oberfläche zur besseren Haftung des Gefachputzes mit einem spitzen Werkzeug (Holzspan ?) ungewöhnlich tief aufgeraut wurde. Falze für Schiebeläden weisen darauf hin, dass sich die bestehenden Fensteröffnungen in ursprünglicher Position befinden.
Auch in QA 2 finden sich im Dachzwickel südlich von Stuhlständer D#2 Reste des ursprünglichen Wandaufbaus. Im Unterschied zum Giebelgebinde wurde hier aber auf einen wandunterteilenden Riegel verzichtet. Das Wandfeld zwischen den Stuhlständern D#2 und E#2 war ursprünglich vielleicht nur einfach ausgeriegelt, wobei der bauzeitliche Riegel als Sturzriegel für eine Türöffnung dient und entsprechend hoch angesetzt ist. Der heute vorhandene Brustriegel, der zwischen dem bauzeitlichen Türstiel und dem in Bauphase III erneuerten Stuhlständer E#2 gezapft wurde, erweist sich aufgrund der fehlenden Rußschwärzung als Zutat aus Bauphase III. Ob er einen Vorgänger ersetzte, konnte nicht geklärt werden. Eindeutig bauzeitlich ist dagegen die nördlich an Stuhlständer D#2 angrenzende Türöffnung. Dem entspricht einerseits der Verzicht auf ein Steigband an Stuhlständer D#2 und die bundseitige Rahmengestaltung mit breiter Fasung und einseitig abgeschrägten, vom Boden deutlich abgesetzten Fasenausläufen. Andererseits die rustikale Verankerung der leider nicht mehr vorhandenen Wendebohlentüre. Dazu wurde an der Ostseite des Sturzriegels ein Kantholz mit zwei kräftigen Holznägeln aufgenagelt, an dessen Nordende sich das runde Zapfloch für den Drehzapfen des Türblattes in Resten erhalten hat.
Überraschenderweise fanden sich am Kehlbinderbalken nördlich von Stuhlständer E#2 keine Stakungslöcher, sodass hier ursprünglich kein Wandaufbau durch Lehmflechtwerk bestand. Da zwischen Stuhlständer E#2 und E#1 eine einfach verriegelte Wand mit Lehmflechtwerkfüllung nachweisbar ist, war im östlichen Teil des Dachwerks nur ein Raum (R103) ausgeschieden. Da außerdem der in QA 3 vorhandene Wandaufbau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst in einer späteren Bauphase (II a) angelegt wurde, handelte es sich bei dem südöstlichen Eckraum, um den ursprünglich einzigen räumlich ausgeschiedenen Bereich im Dachwerk.
Ein weiteres, kurzes Wandstück ist durch Stakungslöcher am östlichen Ende unter der Stuhlpfette von LA F belegt. Da Hinweise auf einen westlich abschließenden Ständer fehlen muss das Wandstück als wandhohes Lehmflechtwerk mit stumpfem westlichem Abschuss mitten im Raum geendet haben. Über seine Funktion herrscht völlige Unklarheit, wenngleich Vergleichsbeispiele dazu nicht fehlen.
Decken und Böden
EG:
Die Fußböden im Erdgeschoss entstammen soweit erkennbar allesamt aus jüngeren Umbaumaßnahmen. Lediglich für die Deckenaufbauten lassen sich konkrete Aussagen treffen. Der von R203 und von R104 aus erkennbare Deckenaufbau gibt für den Bereich über der Stube eine offenbar vollständig erhaltene Bretterbalkendecke zu erkennen, die in Dachgebälkniveau verlegt wurde. Dazu wurde über dem südöstlichen Eckraum zwischen den Dachbalken zusätzliche Balken verlegt und die Zwischenbretter eingenutet. Die Oberseite der einem Blindboden ähnelnden Konstruktion wurde zur Isolation mit einem Lehmstrohgemisch verfüllt und bündig mit der Gebälkoberkante verstrichen. Schließlich wurden die Dielen aufgenagelt, welche bei den übrigen Räumen ursprünglich als Deckenabschluss fungierten.
Dachwerk:
Im Dachbereich haben sich keine sicher in die Ursprungszeit datierenden Böden oder Decken erhalten.
Zur ursprünglichen Dacheindeckung liegen keine Befunde vor. Das Fehlen von durch die Sparren hindurch geschlagenen Lattennägeln macht eine Weichdeckung z.B. mit Stroh eher unwahrscheinlich. So darf für die Ursprungszeit an eine harte Einfachdeckung z.B. mit Nonnen- oder Biberschwanzziegeln gedacht werden. Für eine Mönch-Nonne-Deckung erscheint die Konstruktion des Dachwerks zu schwach dimensioniert.
Raumgliederung
EG:
Die erkennbaren Wand- und Deckenaufbauten lassen nur für den östlichen Hausbereich eine Rekonstruktion der ursprünglichen Raumanordnung zu. Als sicher kann die räumliche Abtrennung der Mittelzone (R101 / R102) gelten, die 1493 mit Sicherheit eine in voller Gebäudebreite durchlaufende Flurküche darstellte. Östlich davon waren zwei Räume ausgeschieden. Der mittels Verschiebung der Längsbundachse LA B nach Norden deutlich größer gehaltene, annähernd quadratische Südostraum (R104) kann aufgrund der Orientierung zur Straße hin, der Lage der Bundseiten, vor allem aber aufgrund der aufwändig isolierten Bretterbalkendecke als bauzeitliche, beheizbare Stube identifiziert werden. Bei dem nordöstlichen Eckraum (R103) handelte es sich folglich um eine Kammer, die mangels Spuren einer Türöffnung zur Flurküche – wie heute nur von der Stube aus zugänglich war.
Die starken baulichen Veränderungen im EG von QA 3 sowie im westlichen Teil von LA B verhindern jegliche Aussagemöglichkeiten bezüglich einer möglichen Raumaufteilung oder einer ebenso denkbaren und für spätere Zeiten auch belegbaren Stallnutzung.
Dachwerk:
Im Dachwerk bestand lediglich im Südosten eine Kammer (R 203), die zwar unbeheizt war, durch ihre praktisch gedachte Positionierung über der Stube in der kalten Jahreszeit aber von unten her mit Wärme versorgt werden konnte.
Das übrige Dach diente offenbar als große Lagerfläche.
Rätselhaftes
Ein merkwürdiger Befund ergab sich im Bereich der eindeutig in Bauphase I angelegten südöstlichen Dachkammer R203. Obwohl der Raum vom rauchführenden Flur durch Wände abgetrennt war, weisen sämtliche Hölzer an der Rauminnenseite eine starke Rußschwärzung auf. Besonders deutlich wird dies am Vergleich des in Bauphase III eingebauten Brustriegels und der Feldstrebe in QA 2 mit den älteren Bauteilen. Auch die Hölzer an der Nordseite der Kammer aus Bauphase II sind deutlich weniger geschwärzt. Da eine solch starke Verrußung auf direkte Raucheinwirkung zurückzuführen ist, stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Beispiel für eine gezielte Schädlingsvorbeugung durch Räucherung im Rohbauzustand vor Fertigstellung der Wände vorliegt.
Die Umbauten des 16. Jh.: Bauphase II (1553/54 d ?) und IIa
Um die Mitte des 16. Jh. erfolgte eine gravierende Umgestaltung des östlichen Hausteils. Aufgrund der baulichen Zusammenhänge mit einer im Dachwerk eingefügten, dendrochronologisch datierten Trennwand ist die Baumaßnahme vermutlich insgesamt auf die Zeit um 1553/54 (d) zu datieren.
Veränderungen im UG
Als Bestandteil, vielleicht sogar Auslöser dieses Umbaus, erweist sich der Keller, dessen Umfassungswände an allen Ecken miteinander verzahnt sind, also keine Baufugen aufweisen. Der Verlauf der Kellerwände entspricht exakt dem Verlauf der Wände im bestehenden EG, dessen Trennwand zwischen Küche R102 und Stubenkammer R103 eindeutig erst nachträglich (eben in Bauphase II) in der bestehenden Position als Massivwand errichtet wurde. Aus diesem baulichen Zusammenhang ergibt sich zwingend, dass der Keller in seiner bestehenden Form erst im 16. Jh. neu eingerichtet wurde. Offen ist freilich die Frage, ob der bestehende Keller einen Vorgänger besaß.
Der Kellerboden besteht aus dem anstehenden Fels, sodass der 2,0-2,1 m hohe Kellerraum ein gutes Stück in den Fels eingearbeitet wurde. Die Umfassungswände bestehen aus unverputztem, lagigem Sandsteinmauerwerk mit grob bearbeiteten Bruchsteinen unterschiedlichster Größe. Die Kellerdecke bilden kräftige, firstparallel verlegte Eichenbalken, in die ein 4-5 cm kräftiger Blindboden eingenutet ist. Die Bodengefache wurden offenbar mit Lehm aufgefüllt und von dem wohl nicht mehr erhaltenen Dielenbelag überdeckt.
Der Zugang zum Keller erfolgte ursprünglich am nördlichen Ende der Ostwand (Wand 2) über eine Außentreppe. Hier zeichnet sich eine 1,7 m breite Türöffnung im Mauerwerk ab, die vermutlich A. 20. Jh. mit einer gegen Schalung gegossenen Waschbetonfüllung verschlossen wurde. Der bestehende Treppenabgang durch eine Falltüre von Stubenkammer R103 aus, der in seiner bestehenden, stabilen Form frühestens nach Verschluss des Außenzugangs hier angelegt worden sein kann, besaß nach Aussage eines bauzeitlichen Wechsels im Deckengebälk einen älteren, leicht entfernbaren Vorgänger (z.B. eine Leiter). Der Keller war über insgesamt vier Fensteröffnungen an der Nordseite, an der Ostseite und an der Südseite gut belüftet. Eine Lichtnische hat sich an dem kurzen westlichen Mauerstück der Kellernordseite erhalten, eine weitere Nische am nördlichen Teilstück der Westseite wurde später wieder zugesetzt.
Veränderungen im EG
Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verlegung der Trennwand zwischen Küche und Stubenkammer um 1,1 m nach Osten. Sie weist auf eine strukturelle Umänderung des EG hin: die Verlegung der Wand macht nur dann Sinn, wenn eine Abtrennung der Küche R102 vom Flur R101 (In LA B) beabsichtigt wurde. In diesem Falle musste zur Befeuerung des Stubenofens von der Küche aus ein kurzes gemeinsames Wandstück zwischen Küche und Stube geschaffen werden, was durch die Verschiebung der Trennwand zwischen Küche und Kammer auch geschah.
Die neue Küche-/ Kammer-Trennwand wurde aus Feuerschutzgründen massiv errichtet. Im Zusammenhang mit diesem Umbau steht vermutlich auch die Umgestaltung der Trennwand zwischen Stube und Stubenkammer, wo man am Ostende unter Aufgabe des Kopfbandes von Bundständer B#1 eine neue (in Bauphase V wieder verschlossene) Türöffnung anlegte. Das sich westlich anschließende Wandfeld ist einfach verriegelt und durch eine zeittypisch konkav geschwungene Feldstrebe ausgesteift. Die Gefache wurden schließlich mit Lehmflechtwerk geschlossen. Einen entsprechenden Wandaufbau zeigen auch die Außenwände der Stubenkammer (R103, Wand 1 und 2), welche die ursprünglichen Brustriegel von 1492/93 (d) offenbar integrieren. Bemerkenswert ist die Ostseite, an der eine in Bauphase II eingerichtete, später wieder verschlossene Fensteröffnung aufgedeckt werden konnte. Die Konstruktionsweise ist kurios, da der Sturzriegel des Fensters mit einem schmalen Blatt oder einem Blattzapfen an die neuzeitliche Feldstrebe anschließt. Lange Falze an Brust und Sturzriegel belegen einen Fensterverschluss mit Schiebeladen.
Veränderungen im 1. DG
Die im UG/EG erfolgte Veränderung in QA 2 wird durch den entsprechenden Umbau im 1. DG datierbar. Auch hier wurde die ursprüngliche Konstruktion (hier: Stuhlständer F#2 mit zugehörigem Steigband in QA 2 und Kopfband in LA F) aufgelöst und eine neue Wand ein Sparrengebinde weiter östlich angelegt. Merkwürdigerweise wurde dabei die Bundseite gewechselt, wie an dem Kehlriegel von QA 2a erkennbar ist, der östlich an den Nordsparren von Sparrengebinde 5 geblattet wurde. Dendrochronologisch datiert sind das Rähm und der südliche Bundständer am Schnittpunkt mit LA E. Zum Ursprungsbestand gehört der auch der nördliche Teil mit dem an der Türöffnung abgeschnittenen Riegel dem Feldständer und dem an den Sparren geblatteten Kehlriegel. Der Türständer der Türöffnung am südlichen Ende der Trennwand, der von dem nördlich angrenzenden Riegel hinterblattet wird und ist auch am Kopfende nur provisorisch mit östlicher Schale an das Rähm von QA 2a angenagelt wurde, entstammt einem nachträglichen Umbau in Bauphase IIII. Dabei wurden auch sämtliche, die Gefachfüllungen mit Lehmflechtwerk bzw. zur Anlage eines Kamins massiv erneuert.
Die Türöffnung ersetzte vorübergehend (bis in Bauphase VI) den älteren Zugang zu der durch QA 2a ausgeschiedenen nordöstlichen Dachkammer (R202).
Ursprüngliche war R202 nur von Süden, von der südöstlichen Kammer aus zugänglich. Hier wurde östlich des Bundständers E#2a ein Türständer aus Nadelholz eingefügt, der (wie der jüngere Türständer in QA 2a mit einer Ständerkopfschale) an die Stuhlpfette von LA E genagelt wurde. Wie beim mittelalterlichen Westzugang zur Südostkammer R203 diente einst auch hier ein mit zwei Holznägeln an den Sturzriegel genageltes Holz als Befestigung für die ehemalige Wendebohlentüre. Beide Teile sind verlorenen gegangen
Eine weitere, nur vage datierbare Veränderung im Dachwerk (Bauphase IIa) bedeutete die Abtrennung der rückwärtigen (westlichen) Zone, sowohl im 1. als auch im 2. DG. Der Aufbau der Trennwand zeigt deutliche Abweichungen zur bauzeitlichen Trennwand der Südostkammer R203, ebenso weisen die Gefachfüllungen eine völlig andere Oberflächenstruktur auf, wie die ursprünglichen von 1492/93 (d). Dagegen spricht die Konstruktionsweise der Lehmflechtwerkfüllungen mit vorgebohrten Stakungslöchern an der Unterseite der schrägen und horizontalen Wandhölzer sowie die Anlage der niederen Türöffnung unter einem in voller Breite des Wandfeldes durchlaufenden Sturzriegel für Entstehung der Wände deutlich vor 1600.
Holzgerüststruktur
EG:
Beim Ursprungsbau handelt es sich konstruktiv um einen geradezu klassisch einfachen Bautyp. Das eingeschossige Holzgerüst des Unterbaus zeigt eine zweischiffig-dreizonige Gliederung mit asymmetrischer Längsteilung und schmaler Mittelzone. Von den ursprünglich insgesamt 12 Bundständern sind infolge der starken Umbauten im EG nur noch die drei östlichen Bundständer in LA B (B#1, B#2 und B#3) sowie der Eckbundständer C#1 nachweislich erhalten.
Dachwerk:
Das Dachwerk bestand ursprünglich aus einem an beiden Giebelseiten abgewalmten, dreigeschossigen Sparrendach mit auf die Dachbalken aufgezapften Sparren und an die Sparren geblatteten Kehlbalken. Die 13 Sparrengebinde werden unterstützt von einem in allen Quergebinden einheitlich dreifach stehenden Stuhl, dessen mittleres Längsgebinde (LA E) die asymmetrische Lage von LA B im EG aufnimmt. Die Giebelseiten weisen keine Vorkragungen der Dachebenen auf.
Die Rofen der steilen 2/3- Walmdächer waren jeweils am zweitäußersten Gebinde an Hahnenbalken angenagelt und lagen auf dem Giebelrähm des 1. DG auf. Infolge des Bauschadens in Bauphase III blieb nur der östliche Hahnenbalken erhalten.
Gerüstaussteifung
EG:
Die Gerüstaussteifung des EG ist nur noch an wenigen Stellen ablesbar. Bemerkenswert ist die ausschließlich kopfzonig erfolgte Aussteifung der Bundständer in LA B durch beidendig verblattet ausgeführte Kopfbänder. Ebenso weist Eckständer C#1 sowohl längs wie quer tief am Ständer angesetzte Kopfbänder auf. Hinweise auf Fußbänder liegen nicht vor. Lediglich in Querrichtung ist an Bundständer B#2 durch ein an beiden Ständerseiten abgeschnittenes, einst nach Norden ansteigendes Steigband eine fußzonige Aussteifung belegt.
Dachwerk:
Auch die Stuhlgebinde sind in Längsrichtung ausschließlich kopfzonig ausgesteift, wobei die Kopfbänder wie im EG zu den Außenzonen hin orientiert sind und somit die Mittelzone von versperrenden Hölzern freihalten.
Die Queraussteifung des Dachstuhls erfolgte ausschließlich durch Steigbänder, welche die äußeren Stuhlständer zur Wandmitte hin ansteigend überblatten. Die einzigen nachweislich vollständig erhaltenen Steigbänder finden sich am giebelseitigen Stuhlständer D#1 sowie an Stuhlständer F#3, sowie eventuell auch an Stuhlständer F#1. Von dem Steigband an Stuhlständer D#3 ist noch der Kopfteil vorhanden. Die einzige Ausnahme bildet Stuhlständer D#2, bei dem zur Anlage einer Türöffnung auf eine Queraussteifung verzichtet wurde. Ebenso liegen bei den Stuhlständern von LA E keine Hinweise für eine Queraussteifung vor.
Wandaufbau
EG:
Vom ursprünglichen Wandaufbau blieben im EG nur noch indirekte Reste erhalten. In QA 1 erweist sich der in Eckständer C#1 eingezapfte Brustriegel als einzige Horizontalunterteilung. Das Fehlen eines entsprechenden Zapfloches an der Nordseite von Bundständer B#2 und die am nördlichen Teil des Dachbinderbalkens erkennbaren Stakungslöcher belegen in Wandfeld 2#B#C eine wandhohe Ausfachung mit Lehmflechtwerk. Die vorhandenen Lehmflechtwerkwände in LA B und C, sowie in QA 1 und 2 gehören vermutlich alle bereits in Bauphase II.
Bemerkenswert ist das Fehlen einer Bohlennut an der Südseite von Bundständer B#2, was bedeutet, dass die in der Südostecke befindliche Stube zumindest an der Innenseite ebenfalls Lehmflechtwerkwände besaß.
Dachwerk:
Die östliche Giebelwand im 1. DG hat noch große Teile des ursprünglichen Wandaufbaus bewahrt. Wie im Unterbau findet sich auch hier nur eine einfache Ausriegelung der Wandfelder vor, ebenso wurden die Wände durch Lehmflechtwerk geschlossen, dessen Oberfläche zur besseren Haftung des Gefachputzes mit einem spitzen Werkzeug (Holzspan ?) ungewöhnlich tief aufgeraut wurde. Falze für Schiebeläden weisen darauf hin, dass sich die bestehenden Fensteröffnungen in ursprünglicher Position befinden.
Auch in QA 2 finden sich im Dachzwickel südlich von Stuhlständer D#2 Reste des ursprünglichen Wandaufbaus. Im Unterschied zum Giebelgebinde wurde hier aber auf einen wandunterteilenden Riegel verzichtet. Das Wandfeld zwischen den Stuhlständern D#2 und E#2 war ursprünglich vielleicht nur einfach ausgeriegelt, wobei der bauzeitliche Riegel als Sturzriegel für eine Türöffnung dient und entsprechend hoch angesetzt ist. Der heute vorhandene Brustriegel, der zwischen dem bauzeitlichen Türstiel und dem in Bauphase III erneuerten Stuhlständer E#2 gezapft wurde, erweist sich aufgrund der fehlenden Rußschwärzung als Zutat aus Bauphase III. Ob er einen Vorgänger ersetzte, konnte nicht geklärt werden. Eindeutig bauzeitlich ist dagegen die nördlich an Stuhlständer D#2 angrenzende Türöffnung. Dem entspricht einerseits der Verzicht auf ein Steigband an Stuhlständer D#2 und die bundseitige Rahmengestaltung mit breiter Fasung und einseitig abgeschrägten, vom Boden deutlich abgesetzten Fasenausläufen. Andererseits die rustikale Verankerung der leider nicht mehr vorhandenen Wendebohlentüre. Dazu wurde an der Ostseite des Sturzriegels ein Kantholz mit zwei kräftigen Holznägeln aufgenagelt, an dessen Nordende sich das runde Zapfloch für den Drehzapfen des Türblattes in Resten erhalten hat.
Überraschenderweise fanden sich am Kehlbinderbalken nördlich von Stuhlständer E#2 keine Stakungslöcher, sodass hier ursprünglich kein Wandaufbau durch Lehmflechtwerk bestand. Da zwischen Stuhlständer E#2 und E#1 eine einfach verriegelte Wand mit Lehmflechtwerkfüllung nachweisbar ist, war im östlichen Teil des Dachwerks nur ein Raum (R103) ausgeschieden. Da außerdem der in QA 3 vorhandene Wandaufbau mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst in einer späteren Bauphase (II a) angelegt wurde, handelte es sich bei dem südöstlichen Eckraum, um den ursprünglich einzigen räumlich ausgeschiedenen Bereich im Dachwerk.
Ein weiteres, kurzes Wandstück ist durch Stakungslöcher am östlichen Ende unter der Stuhlpfette von LA F belegt. Da Hinweise auf einen westlich abschließenden Ständer fehlen muss das Wandstück als wandhohes Lehmflechtwerk mit stumpfem westlichem Abschuss mitten im Raum geendet haben. Über seine Funktion herrscht völlige Unklarheit, wenngleich Vergleichsbeispiele dazu nicht fehlen.
Decken und Böden
EG:
Die Fußböden im Erdgeschoss entstammen soweit erkennbar allesamt aus jüngeren Umbaumaßnahmen. Lediglich für die Deckenaufbauten lassen sich konkrete Aussagen treffen. Der von R203 und von R104 aus erkennbare Deckenaufbau gibt für den Bereich über der Stube eine offenbar vollständig erhaltene Bretterbalkendecke zu erkennen, die in Dachgebälkniveau verlegt wurde. Dazu wurde über dem südöstlichen Eckraum zwischen den Dachbalken zusätzliche Balken verlegt und die Zwischenbretter eingenutet. Die Oberseite der einem Blindboden ähnelnden Konstruktion wurde zur Isolation mit einem Lehmstrohgemisch verfüllt und bündig mit der Gebälkoberkante verstrichen. Schließlich wurden die Dielen aufgenagelt, welche bei den übrigen Räumen ursprünglich als Deckenabschluss fungierten.
Dachwerk:
Im Dachbereich haben sich keine sicher in die Ursprungszeit datierenden Böden oder Decken erhalten.
Zur ursprünglichen Dacheindeckung liegen keine Befunde vor. Das Fehlen von durch die Sparren hindurch geschlagenen Lattennägeln macht eine Weichdeckung z.B. mit Stroh eher unwahrscheinlich. So darf für die Ursprungszeit an eine harte Einfachdeckung z.B. mit Nonnen- oder Biberschwanzziegeln gedacht werden. Für eine Mönch-Nonne-Deckung erscheint die Konstruktion des Dachwerks zu schwach dimensioniert.
Raumgliederung
EG:
Die erkennbaren Wand- und Deckenaufbauten lassen nur für den östlichen Hausbereich eine Rekonstruktion der ursprünglichen Raumanordnung zu. Als sicher kann die räumliche Abtrennung der Mittelzone (R101 / R102) gelten, die 1493 mit Sicherheit eine in voller Gebäudebreite durchlaufende Flurküche darstellte. Östlich davon waren zwei Räume ausgeschieden. Der mittels Verschiebung der Längsbundachse LA B nach Norden deutlich größer gehaltene, annähernd quadratische Südostraum (R104) kann aufgrund der Orientierung zur Straße hin, der Lage der Bundseiten, vor allem aber aufgrund der aufwändig isolierten Bretterbalkendecke als bauzeitliche, beheizbare Stube identifiziert werden. Bei dem nordöstlichen Eckraum (R103) handelte es sich folglich um eine Kammer, die mangels Spuren einer Türöffnung zur Flurküche – wie heute nur von der Stube aus zugänglich war.
Die starken baulichen Veränderungen im EG von QA 3 sowie im westlichen Teil von LA B verhindern jegliche Aussagemöglichkeiten bezüglich einer möglichen Raumaufteilung oder einer ebenso denkbaren und für spätere Zeiten auch belegbaren Stallnutzung.
Dachwerk:
Im Dachwerk bestand lediglich im Südosten eine Kammer (R 203), die zwar unbeheizt war, durch ihre praktisch gedachte Positionierung über der Stube in der kalten Jahreszeit aber von unten her mit Wärme versorgt werden konnte.
Das übrige Dach diente offenbar als große Lagerfläche.
Rätselhaftes
Ein merkwürdiger Befund ergab sich im Bereich der eindeutig in Bauphase I angelegten südöstlichen Dachkammer R203. Obwohl der Raum vom rauchführenden Flur durch Wände abgetrennt war, weisen sämtliche Hölzer an der Rauminnenseite eine starke Rußschwärzung auf. Besonders deutlich wird dies am Vergleich des in Bauphase III eingebauten Brustriegels und der Feldstrebe in QA 2 mit den älteren Bauteilen. Auch die Hölzer an der Nordseite der Kammer aus Bauphase II sind deutlich weniger geschwärzt. Da eine solch starke Verrußung auf direkte Raucheinwirkung zurückzuführen ist, stellt sich die Frage, ob hier nicht ein Beispiel für eine gezielte Schädlingsvorbeugung durch Räucherung im Rohbauzustand vor Fertigstellung der Wände vorliegt.
Die Umbauten des 16. Jh.: Bauphase II (1553/54 d ?) und IIa
Um die Mitte des 16. Jh. erfolgte eine gravierende Umgestaltung des östlichen Hausteils. Aufgrund der baulichen Zusammenhänge mit einer im Dachwerk eingefügten, dendrochronologisch datierten Trennwand ist die Baumaßnahme vermutlich insgesamt auf die Zeit um 1553/54 (d) zu datieren.
Veränderungen im UG
Als Bestandteil, vielleicht sogar Auslöser dieses Umbaus, erweist sich der Keller, dessen Umfassungswände an allen Ecken miteinander verzahnt sind, also keine Baufugen aufweisen. Der Verlauf der Kellerwände entspricht exakt dem Verlauf der Wände im bestehenden EG, dessen Trennwand zwischen Küche R102 und Stubenkammer R103 eindeutig erst nachträglich (eben in Bauphase II) in der bestehenden Position als Massivwand errichtet wurde. Aus diesem baulichen Zusammenhang ergibt sich zwingend, dass der Keller in seiner bestehenden Form erst im 16. Jh. neu eingerichtet wurde. Offen ist freilich die Frage, ob der bestehende Keller einen Vorgänger besaß.
Der Kellerboden besteht aus dem anstehenden Fels, sodass der 2,0-2,1 m hohe Kellerraum ein gutes Stück in den Fels eingearbeitet wurde. Die Umfassungswände bestehen aus unverputztem, lagigem Sandsteinmauerwerk mit grob bearbeiteten Bruchsteinen unterschiedlichster Größe. Die Kellerdecke bilden kräftige, firstparallel verlegte Eichenbalken, in die ein 4-5 cm kräftiger Blindboden eingenutet ist. Die Bodengefache wurden offenbar mit Lehm aufgefüllt und von dem wohl nicht mehr erhaltenen Dielenbelag überdeckt.
Der Zugang zum Keller erfolgte ursprünglich am nördlichen Ende der Ostwand (Wand 2) über eine Außentreppe. Hier zeichnet sich eine 1,7 m breite Türöffnung im Mauerwerk ab, die vermutlich A. 20. Jh. mit einer gegen Schalung gegossenen Waschbetonfüllung verschlossen wurde. Der bestehende Treppenabgang durch eine Falltüre von Stubenkammer R103 aus, der in seiner bestehenden, stabilen Form frühestens nach Verschluss des Außenzugangs hier angelegt worden sein kann, besaß nach Aussage eines bauzeitlichen Wechsels im Deckengebälk einen älteren, leicht entfernbaren Vorgänger (z.B. eine Leiter). Der Keller war über insgesamt vier Fensteröffnungen an der Nordseite, an der Ostseite und an der Südseite gut belüftet. Eine Lichtnische hat sich an dem kurzen westlichen Mauerstück der Kellernordseite erhalten, eine weitere Nische am nördlichen Teilstück der Westseite wurde später wieder zugesetzt.
Veränderungen im EG
Zu den wichtigsten Veränderungen gehört die Verlegung der Trennwand zwischen Küche und Stubenkammer um 1,1 m nach Osten. Sie weist auf eine strukturelle Umänderung des EG hin: die Verlegung der Wand macht nur dann Sinn, wenn eine Abtrennung der Küche R102 vom Flur R101 (In LA B) beabsichtigt wurde. In diesem Falle musste zur Befeuerung des Stubenofens von der Küche aus ein kurzes gemeinsames Wandstück zwischen Küche und Stube geschaffen werden, was durch die Verschiebung der Trennwand zwischen Küche und Kammer auch geschah.
Die neue Küche-/ Kammer-Trennwand wurde aus Feuerschutzgründen massiv errichtet. Im Zusammenhang mit diesem Umbau steht vermutlich auch die Umgestaltung der Trennwand zwischen Stube und Stubenkammer, wo man am Ostende unter Aufgabe des Kopfbandes von Bundständer B#1 eine neue (in Bauphase V wieder verschlossene) Türöffnung anlegte. Das sich westlich anschließende Wandfeld ist einfach verriegelt und durch eine zeittypisch konkav geschwungene Feldstrebe ausgesteift. Die Gefache wurden schließlich mit Lehmflechtwerk geschlossen. Einen entsprechenden Wandaufbau zeigen auch die Außenwände der Stubenkammer (R103, Wand 1 und 2), welche die ursprünglichen Brustriegel von 1492/93 (d) offenbar integrieren. Bemerkenswert ist die Ostseite, an der eine in Bauphase II eingerichtete, später wieder verschlossene Fensteröffnung aufgedeckt werden konnte. Die Konstruktionsweise ist kurios, da der Sturzriegel des Fensters mit einem schmalen Blatt oder einem Blattzapfen an die neuzeitliche Feldstrebe anschließt. Lange Falze an Brust und Sturzriegel belegen einen Fensterverschluss mit Schiebeladen.
Veränderungen im 1. DG
Die im UG/EG erfolgte Veränderung in QA 2 wird durch den entsprechenden Umbau im 1. DG datierbar. Auch hier wurde die ursprüngliche Konstruktion (hier: Stuhlständer F#2 mit zugehörigem Steigband in QA 2 und Kopfband in LA F) aufgelöst und eine neue Wand ein Sparrengebinde weiter östlich angelegt. Merkwürdigerweise wurde dabei die Bundseite gewechselt, wie an dem Kehlriegel von QA 2a erkennbar ist, der östlich an den Nordsparren von Sparrengebinde 5 geblattet wurde. Dendrochronologisch datiert sind das Rähm und der südliche Bundständer am Schnittpunkt mit LA E. Zum Ursprungsbestand gehört der auch der nördliche Teil mit dem an der Türöffnung abgeschnittenen Riegel dem Feldständer und dem an den Sparren geblatteten Kehlriegel. Der Türständer der Türöffnung am südlichen Ende der Trennwand, der von dem nördlich angrenzenden Riegel hinterblattet wird und ist auch am Kopfende nur provisorisch mit östlicher Schale an das Rähm von QA 2a angenagelt wurde, entstammt einem nachträglichen Umbau in Bauphase IIII. Dabei wurden auch sämtliche, die Gefachfüllungen mit Lehmflechtwerk bzw. zur Anlage eines Kamins massiv erneuert.
Die Türöffnung ersetzte vorübergehend (bis in Bauphase VI) den älteren Zugang zu der durch QA 2a ausgeschiedenen nordöstlichen Dachkammer (R202).
Ursprüngliche war R202 nur von Süden, von der südöstlichen Kammer aus zugänglich. Hier wurde östlich des Bundständers E#2a ein Türständer aus Nadelholz eingefügt, der (wie der jüngere Türständer in QA 2a mit einer Ständerkopfschale) an die Stuhlpfette von LA E genagelt wurde. Wie beim mittelalterlichen Westzugang zur Südostkammer R203 diente einst auch hier ein mit zwei Holznägeln an den Sturzriegel genageltes Holz als Befestigung für die ehemalige Wendebohlentüre. Beide Teile sind verlorenen gegangen
Eine weitere, nur vage datierbare Veränderung im Dachwerk (Bauphase IIa) bedeutete die Abtrennung der rückwärtigen (westlichen) Zone, sowohl im 1. als auch im 2. DG. Der Aufbau der Trennwand zeigt deutliche Abweichungen zur bauzeitlichen Trennwand der Südostkammer R203, ebenso weisen die Gefachfüllungen eine völlig andere Oberflächenstruktur auf, wie die ursprünglichen von 1492/93 (d). Dagegen spricht die Konstruktionsweise der Lehmflechtwerkfüllungen mit vorgebohrten Stakungslöchern an der Unterseite der schrägen und horizontalen Wandhölzer sowie die Anlage der niederen Türöffnung unter einem in voller Breite des Wandfeldes durchlaufenden Sturzriegel für Entstehung der Wände deutlich vor 1600.