Schiefes Haus (Großbottwar)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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abgegangenes Wohnhaus (A 145/ Sattlergasse 7)

ID: 138440907713  /  Datum: 29.01.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Sattlergasse
Historische Gebäudenummer: 7; A 145
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

In den Kaufbüchern wird von einem Abteilungsbrief von 1657 gesprochen, was einen terminus ante quem für die Entstehung der Häuser darstellt. Es wird davon gesprochen, das ,,hindere Hauß" sei hiervon [Vorderhaus?] abgeteilt worden. Es muss sich nicht um A 144 handeln, zumal das Anwesen A 145 auch noch aus mindestens zwei Häusem bestand.
Wegen der weiten Vorkragungen und der Annahme der urspr. Zugehörigkeit zu A 144 wird die gleiche Bauzeit wie für das Vorderhaus von A 144 vorgeschlagen (14. Jh.).
Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude zerstört.


1. Bauphase:
(1300 - 1399)
Vermutete Entstehung des Gebäudes im 14. Jahrhundert
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

2. Bauphase:
(1939 - 1944)
Zerstörung während des Zweiten Weltkrieges
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1857 - 1877)
Maier, Wilh. Gottlieb Erben
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzen A 145, A 145a und A 145b
Angaben gemäß Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877; Beginn und Ende der Besitz-Phase damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
keiner
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Eckgebäude lag an der Nordseite der Sattlergasse in traufständiger Lage.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges, zur Sattlergasse traufständiges Gebäude. Es wurde 1857 (Gebäudeschätzungsprotokoll) als massiv und geriegelt (Fachwerk) bezeichnet und wies damals eine Durchfahrt mit Dielenbelag auf. Zur Sattlergasse hin bestanden weite Vorkragungen, wobei hier wie bei A 144 die Vorkragung des 1. Obergeschosses von Segmentbogen tragenden Konsolen unterstützt wurde.
Zum durch das Zurückspringen von A 146 gebildeten Platz (Teichmannsbrunnen) im Osten war das Haus ebenfalls traufständig und wies auch hier weite, durch Konsolen unterfangene Vorkragungen auf. Zu dieser Seite lag auch ein Zughaus.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll, Durchgreifende Einschätzung, 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 145:
Beschreibung: ein an sich und teils an No. 144 angebautes dreistokiges massives und geriegeltes Wohnhaus beim gold. Rad mit 25'hohem Plattendach mit einem dreistokigen ebensolchen Zwischenbau zwischen diesem und dem Hinterhaus, mit 23'hohem Plattendach
Maße Wohnhaus: 50' lang, 20' breit, 36' hoch
Maße Zwischenbau: 11' lang, 27' breit, 36' hoch

A 145a:
Beschreibung: ein an sich und No. 146 angebautes dreistokiges massives und geriegeltes Hinterhaus mit 23' hohem Plattendach
Maße: 24' lang, 33' breit, 36' hoch


A 145b:
Beschreibung: ein vornen offener einstokiger Schuppen mit einem zweistokigen fliegenden Gange darüber, mit 7' hohem Platten-Pultdach
Maße Schuppen: 18' lang, 18,5' breit, 8,5 hoch
Maße fliegender Gang : 24' v. lang, 4,5' breit, 24' hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll, Durchgreifende Einschätzung, 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 145:
Räume [auf beide bezogen]: 5 heizbare Zimmer, 3 unheizbare Zimmer u. geypste Kammern, 3 gewöhnliche Kammern, 3 Küchen, 2 gewölbte Keller, 1 Durchfahrt mit Dielenbelag, 1 gewölbter Laden, 2 dto. Zimmer.

A 145a:
Räume: 1 heizbares Zimmer, 2 gewöhnliche Kammern, 1 gewölbter Keller, sowie 1 dto. Magazin

A 145b:
Räume [aufbeide bezogen]: ohne Einbau
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
  • Holzgerüstbau
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Vorderhaus
Dreigeschossiges, zur Sattlergasse traufständiges Gebäude. Es wurde 1857 (Gebäudeschätzungsprotokoll) als massiv und geriegelt (Fachwerk) bezeichnet und wies damals eine Durchfahrt mit Dielenbelag auf. Zur Sattlergasse hin bestanden weite Vorkragungen, wobei hier wie bei A 144 die Vorkragung des 1. Obergeschosses von Segmentbogen tragenden Konsolen unterstützt wurde.
Zum durch das Zurückspringen von A 146 gebildeten Platz (Teichmannsbrunnen) im Osten war das Haus ebenfalls traufständig und wies auch hier weite, durch Konsolen unterfangene Vorkragungen auf. Zu dieser Seite lag auch ein Zughaus.
1902 wurde der Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss genehmigt. Den Plänen zufolge handelte es sich hauptsächlich um den östlichen Flügel.
Auf einem Plan des Baugesuchs von 1900 ist von der Ostseite her ein Durchgang dargestellt, der zugunsten eines Ladeneinbaus geschlossen werden sollte. Der Hof war damals an drei Seiten von A 145 umschlossen, im Westen grenzte A 144 an. 1866 wurde ein Verbindungsgang zwischen dem Wohnhaus und dem Hintergebäude genehmigt. Um diesen Gang dürfte es sich bei der Darstellung eines überdeckten Ganges entlang der hofbegrenzenden Mauer an A 144 auf einem Plan von 1900 handeln.
Sehr aussagekräftig ist ein Plan des Baugesuchs von 1865/ 66, auf dem an der Stelle des späteren Durchgangs von Osten her in den Hof noch eine breitere Durchfahrt gezeigt wird, deren Portal auch in der Ostansicht des Hauses dargestellt wurde. Im Zuge dieser Umbaumaßnahme wurde die Fassade auch dahingehend verändert, dass - unter Berücksichtigung der Lage der neuen Tür- und Fensteröffnungen - Anzahl und Lage der die Vorkragung unterfangenden Bögen über Konsolen verändert wurde.
Sowohl die Räume des Vordergebäudes entlang der Sattlergasse als auch die nördlich der Durchfahrt gezeigten Räume gegen A146 wiesen Gewölbe auf. Hierbei fällt auf, dass eineinhalb Gewölbefelder im südöstlichen Eckraum nicht in den sonstigen Grundriss passen. An der Westseite des Raumes wurde nur noch ein halbes Gewölbefeld eingezeichnet. Eine Wand begrenzt es nach Westen hin. Hinter der Wand folgen auf diese Trennung bezogene, wohl jüngere Gewölbefelder. Auch die das östliche Gewölbe nach Norden hin begrenzenden Gurtbögen passen nicht in den dargestellten Grundriss. Der westliche Gurtbogen wird von der oben genannten Trennwand begrenzt und westlich von dieser nicht weitergeführt. Dies alles lässt auf ältere Bausubstanz im Südosten des Erdgeschosses schließen. Die Mauerstärke ist im östlichen Bereich der Südwand (gegen die Sattlergasse) auch größer dargestellt als weiter westlich. Möglicherweise wurde sie dort nur abgearbeitet, denn die als Gewölbeauflager dienenden Wandpfeiler ragen auf gleiche Weise in den Raum wie die Mauer im östlichen Bereich. Auch an der Ostwand zeigen sich Veränderungen. So steht auf dem Plan ein Gewölbeauflager etwas unmotiviert in einer Fensteröffnung. Es kann sich dabei um ein abgearbeitetes Mauerstück handeln, denn seine Westseite wurde in dem Plan in einer Flucht mit den Gewölbeauflagern im nördlich der Durchfahrt gelegenen Raum gezeigt. Die relativ stark dimensionierte Nordmauer der Durchfahrt diente den nördlich anschließenden Gewölben als Wiederlager und kann in ihrer Breite durchaus auch der älteren Bauphase zugerechnet werden.
Im Zuge der um 1865 /66 erfolgten Umbaumaßnahmen wurde der oben genannte Hof in seinem nördlichen Bereich teilweise durch das neue Hintergebäude überbaut.

Hinterhaus
Das sowohl an A 145 als auch an A 146 grenzende, dreigeschossige Hinterhaus wurde 1857 als massiv und geriegelt bezeichnet. Die beiden Gebäude bildeten einen Winkel und umschlossen mit den Hofmauern von A 144 und A 146 den Hofraum.
Auf den Bauakten-Plänen von 1940 wurde über der an die Hofmauer von A 146 Werkstatt eine "Altane" dargestellt, deren Öffnungen - zumindest im 2. Obergeschoss ebenso wie der Laubengang an A 144 von genasten Spitzbogen umrahmt wurden. Der Gang von A 145 lief im Westen bis an die Hofmauer an. Auf dem Plan von 1940 wurde westlich daran anschließend ebenfalls ein Laubengang dargestellt, der zu A 144 gehören musste.
Einhergehend mit der dünnen, als gemeinschaftlich bezeichneten Trennwand zu A 144 soll deshalb die These aufgestellt werden, dass es sich ursprünglich bei dem Anwesen Huzhof (s. A 144) um eine beide Gebäude einschließende Anlage handelte. So wäre auch die bei der Beschreibung von A 144 genannte, von Osten an das Rückgebäude anlaufende und über mehrere Geschosse reichende Hofmauer zu erklären. Es kann sich dabei um die Rückwand der ehemals umlaufenden Laube handeln. Damit wäre auch eine früher anders verlaufende Grundstücksgrenze nicht ausgeschlossen. Möglicherweise lag an Stelle des Rückgebäudes von A 146 (A 146b, das 1857 als massive Stallung bezeichnet wurde) ein zuvor das Geviert des Hofes nach Norden hin abschließendes Hintergebäude, das hofseitig die o. g. Laube aufwies.
Gestützt wird die These unter anderem durch ein Bau- und Feuergeschworenen- Amtsprotokoll vom 2. Juni 1730, in dem von einem gemeinsamen Privet zwischen den Häusern die Rede ist.

Keller
Unter dem Vorderhaus werden im Gebäudeschätzungsprotokoll zwei Gewölbekeller erwähnt, unter dem Hinterhaus ein Gewölbekeller. Die Keller unter dem Vorderhaus verliefen offenbar im vorderen straßenseitigen Bereich. Ein Querschnittsplan von 1940 zeigt einen straßenparallelen Raum.
Ein Schnitt durch das Hintergebäude zeigt auch dort das Untergeschoss an der Vorderseite zum östlich folgenden Platz hin.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll, durchgreifende Einschätzung, 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877 :

A 145
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: massiv, geriegelt und vorne überbaut. - gegen 144 gemeinschaftlich. - im Dache g.144 vertäfert, g. sich selbst offen
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: die Keller und die Fundation

A 145a
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: mit 2 1/2 eigenen mass. u. ger. Seiten
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: der Keller, die Fundation u. die mas. Wand an 146

A 145b
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: vorn offen, hinten massiv. Oben geriegelt und vertäfert.
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: Die Hofmauer zu beiden Seiten

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