Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

abgegangenes Wohnhaus (A 141/ Köpfingergasse 9)

ID: 159357079419  /  Datum: 11.01.2018
Datenbestand: Bauforschung
Als PDF herunterladen:
Alle Inhalte dieser Seite: /

Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Köpfingergasse
Historische Gebäudenummer: 9; A 141
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

Durch Ihre Cookie-Auswahl haben Sie die Kartenansicht deaktiviert, die eigentlich hier angezeigt werden würde. Wenn Sie die Kartenansicht nutzen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen unter Impressum & Datenschutzerklärung an.

Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

1788 wurde beim Verkauf des Anwesens ein Spruchbrief von 1583 erwähnt. Dies darf als Terminus ante quem angesehen werden. Die auffällig weite gassenseitige Vorkragung des Obergeschosses des Vorderhauses lässt jedoch auf eine Bauzeit vor dem Verbot von Vorkragungen im Jahr 1376 schließen. Die nördliche Giebelwand von A 142 (Sattlergasse l), an die A 141 angebaut wurde, wird von Fialen bekrönt und zeigt ein vermauertes Biforium, das vom Dach des angebauten Gebäudes A 141 überschnitten wird. Diese Befunde lassen auch aus Stilgründen eine frühe Datierung der Gebäude zu. Eventuell wurde in dem südlichen Vorbau älteres Mauerwerk einer Vorgängerbebauung integriert.
Als These soll festgehalten werden: Möglicherweise wurde das Gebäude im 16. Jh. um ein zweites Obergeschoss aufgestockt, so dass dieses und das Dach aus der 2. Hälfte des 16. Jh. stammen. Für diese Datierung sprechen die abgewinkelten Fußstreben im Fachwerk des 2. Obergeschosses auf der Hofseite. Vielleicht handelte es sich aber auch um eine Reparatur. Einer Datierung des gesamten Gebäudes ins 16. Jh. würde die weite Vorkragung des 1. Obergeschosses auf der Gassenseite widersprechen.
Das Wohnhaus wurde während des Zweiten Weltkrieges zerstört.


1. Bauphase:
(1376)
Erbauung vor 1376 (Verbot von Vorkragungen).
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt

2. Bauphase:
(1550 - 1599)
Aufstockung um ein zweites Obergeschoss vermutlich im 16. Jahrhundert; Dach 2. Hälfte 16. Jh.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Obergeschoss(e)
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

3. Bauphase:
(1939 - 1944)
Zerstörung während des Zweiten Weltkrieges
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1857)
Hornung, Leonhardt
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzt A 14, A 141a, A 141b;
Angabe nach dem Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857- Beginn und Ende der Besitz-Phase damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Gärtner
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Wohnhaus befand sich südwestlich des Münsterplatzes. Das Gebäude stand in der Biegung der Köpfingergasse und nahm deren Verlauf in einem Knick der Straßenfassade auf.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges, traufständiges Gebäude mit Satteldach und Zughaus zur Köpfingergasse hin. Die Fassade wies z. T. sehr weite Vorkragungen auf. Die Vorkragung des 1. Obergeschosses wurde zuletzt an einigen Stellen durch Konsolen unterfangen. Das Gebäude stand in der Biegung der Köpfingergasse und nahm deren Verlauf in einem Knick der Straßenfassade auf.

Im 19. Jh. werden im Gebäudeschätzungsprotokoll ein Vorder- und ein Hintergebäude sowie ein Schuppen genannt. Im Zusammenlrang mit dem Vordergebäude werden des weiteren zwei Anbauten erwähnt.

Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 141:
Beschreibung: ein zwischen 140 und 142 eingebautes an 2 Seiten freistehendes dreistokig, massives Wohnhaus im Köpfinger Gäßchen mit 23' hohem Plattendach, mit einem zweistokigen massiven und geriegelten Anbau [Anbau 1] mit 4'hohem Platten-Pultdach, mit einem Comun-Gange und mit einem einstok. massiven Anbau [Anbau 2] mit 3' hohem Platten- Pultdach [ab,,Comun-Gange" mit Bleistift durchgestrichen]

Maße Wohnhaus; 84' lang, 26' breit,31' hoch
Maße Anbau 1: 20' Iang, 7,'1' breit, 2O' hoch
Maße Comun-Gang: 15,5' lang, '1' breit, 8' hoch
Maße Anbau 2: 10' lang, 8' breit, 7' hoch

A 141a:
Beschreibung: ein an 144a u. sich selbst angebautes dreistokig. mass.und geriegeltes Hintergebde . mit 22' hohem Plattendach
Maße: 31' lang, 20' breit,32,5' hoch

A 141b:
Beschreibung: ein an No. 167 angebauter einstokiger Schuppen mit flachem Bretterdach mit einer eingeriegelten Kammer darauf mit Plattenpultdach
Maße: 27,5' lang, 22,5 breit, 13 und 24,5 hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 141:
Räume Wohnhaus: 4 heizbare Zimmer, 3 unheizbare Zimmer u. geypste Kammerrn, 3 gewöhnliche Kammern, 3 Küchen, 1 gewölbter Keller, 1 Durchfahrt, 1 gewölbte Kammer.

A 141a:
Räume: 4 heizbare Zimmer,1 unheizbares Zimmer oder geypste Kammer, 3 gewöhnliche Kammern, keinen Keller, 1 Viehstallung

A 141b:
Räume: 2 gewöhnliche Kammern, 1 Remise
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Vordergebäude
Dreigeschossiges, traufständiges Gebäude mit Satteldach und Zughaus zur Köpfingergasse hin. Die Fassade wies z. T. sehr weite Vorkragungen auf. Die Vorkragung des 1. Obergeschosses wurde zuletzt an einigen Stellen durch Konsolen unterfangen. Das Gebäude stand in der Biegung der Köpfingergasse und nahm deren Verlauf in einem Knick der Straßenfassade auf.
Etwas unklar ist der Übergang von A 141 zu A 142. Hier sprang das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss in die Gasse vor. An diesem Vorbau befand sich ebenfalls eine Vorkragung über dem Erdgeschoss, so dass das Obergeschoss auf einer Flucht der weiter im Straßenraum stehenden massiven Fassade von A 142 lag. Zum 2. Obergeschoss wurde durch ein Pultdach vermittelt und zum restlichen, nördlich anschließenden Baukörper in Erdgeschoss und l. Obergeschoss jeweils durch eine Schräge. Neben dieser befand sich zuletzt der Haupteingang von A 141 und gleichzeitig die Durchfahrt in den Hofbereich bzw. an A 141a. Ein Grundrissplan von 1870 (Bauakten) vermittelt beinahe den Eindruck, als handele es sich bei dem Vorbau um eine ältere Struktur, an die das Gebäude angebaut war und die mit dem 2. Obergeschoss überbaut wurde. Diese These erhält Bestätigung durch eine Vorkriegsaufnahme der Rückseite, die im 1. Obergeschoss einen Laufgang zeigt und im 2. Obergeschoss Fachwerk mit abgewinkelten Fußstreben. Dieses Motiv der abgewinkelten Fußstreben taucht in Ulm etwa in der zweiten Hälfte des 16. Jh. auf. Eine Aufstockung in der Zeit (oder eine Reparatur der Rückfassade zumindest im 2. Obergeschoss) ist daher wahrscheinlich.
Weiter geht aus der Aufnahme hervor, dass das Dach an die Nordwand des Nachbargebäudes Sattlergasse 1 (A 142) anstößt und dort ein vermauertes Biforium überschneidet.
Auch hofseitig bestand zuletzt ein Zughaus.
Die Wand gegen A 140 galt als gemeinschaftlich (s. Kaufbücher des 18. Jh. und Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 an A 140).
Zum April 1788 geht aus den Bau- und Feuergeschworenen-Amtsprotokollen hervor, dass der Eigentümer von A 141 (Senator Septimus Holl), an einem „Vorschuß gerade unter die zwei
Eke des Zughäußlens, weil sich dasselbe sinket, in dem es wegen der innen angebrachten Steige keine Gegenlast hat, zwei Pfeiler an seine Maur zwischen der Kellerthtür auf die Gemeind hinaus sezen" wollte. Wegen der Enge der Gasse und des Widerspruchs eines Nachbarn wurde es ihm nicht gestattet. Wenig später (Mai 1783) will sich Holl nach einem abermals abgelehnten Vorstoß, probehalber zwei Säulen aufstellen, mit Kragsteinen behelfen.

Hintergebäude
Das Hintergebäude wurde 1857 als dreistöckig, massiv und geriegelt (Fachwerk) bezeichnet. Eine Zeichnung des Hofes zeigt die nach Norden zum Hof hin ausgerichtete Giebelseite des Rückgebäudes samt dem westlichen, jüngeren Anbau, der bis an einen früheren Anbau des Haupthauses heranreicht (s. Bauakten, Plan von 1938 und Zeichnung).
Es handelte sich offenbar um ein Gebäude, dessen Giebelseite breiter war als die Traufseite. Hinten (im Süden) war das Gebäude an A144a angebaut. Im Osten grenzte es dem Lageplan des Baugesuchs von 1875 zufolge an den Hof von A 146. Die Wand gegen A 146 wurde im Gebäudeschätzungsprotokoll (1857) als gemeinschaftlich bezeichnet, gegen A 144a schien das Hinterhaus keine eigene Wand besessen zu haben, was für einen Anbau an ein bereits bestehendes Gebäude A 144a spricht, sofern sich die Besitzverhältnisse seit Errichtung der Gebäude nicht grundlegend geändert haben. Hierzu fanden sich allerdings keine weiteren Hinweise in den Kauf- und Kontraktbüchern bzw. den Bau- und Feuergeschworenen- Amtsprotokollen.

Schuppen
Der im Gebäudeschätzungsprotokoll als einstöckiger Schuppen mit Plattenpultdach bezeichnete Schuppen muss sich im westlichen Bereich des Hofes gegen A 167a (s. Plan von 1875) befunden haben.

Hofraum
Aus einer gegen Ende des Jahres 1787 geführten Beschwerde des Besitzers von A 162 wegen in seinen Keller eindringenden Wassers geht hervor, dass sich in dem Hof des Gebäudes A 141 eine Tolle von 31 Schuh Tiefe befunden haben muss. Weiter wird von einem Haupt- und einem Nebenwasserkasten gesprochen, zwischen denen ein Brunnen bestanden haben muss, der zu dem Zeitpunkt jedoch bereits vermauert gewesen war. Man zog in Erwägung ihn wieder zu öffnen und das Abwasser dort hinein zu leiten um die Haupttolle zu entlasten. Einen Hinweis auf ein Wasserbecken liefern bereits die Kaufbücher ab dem Jahr 1761, in denen immer wieder ein halbes lebendiges Wasser bei dem Kaufgegenstand erwähnt wird.
1869 wurde die Einrichtung einer Waschküche im Hofraum geplant. Hierbei sollte eine den Hofraum längs teilende Mauer abgerissen werden, in deren südlichen Bereich sich ein Wasserbecken befand. Dieses sollte offenbar in die Südwestecke des Hofes, neben das ,,Einfahrtstor" des Haupthauses verlegt werden (s. Baugesuchplan von 1869). Auf einer Vorkriegsaufnahme ist ein polygonales Becken nördlich neben dem Durchfahrtstor zu sehen. Die Waschküche war im nördlichen Hofbereich geplant worden.
Die geplante Werkstätte im Erdgeschoss des Hinterhauses sollte im westlichen, ebenfalls dreigeschossigen Anbau an das Hinterhaus eine neue Abortgrube erhalten.

Keller
Im Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 wird unter dem Vorderhaus 1 gewölbter Keller genannt. Auf der Aufnahme aus den 1940er Jahren ist etwa in der Mitte der Straßenfassade und im nördlichen Bereich jeweils ein Kellerfenster zu erkennen.
Bezüglich des Hintergebäudes wurde extra erwähnt, dass es keinen Keller gäbe.


Ausszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 141
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: massiv u. geriegelt, mit 2 eigenen und 2 (?) gemeinschaftlichen Seiten, überbaut mit 1 massiven Giebel an 142 keine Wand
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: die Keller, Fundation, die Umfassung Parterre und die mass.
Giebelseite an 140 bis unter Dach, Gitter und Pflaster im Parterre.
Bemerkungen: ,,saemtliche Gebäude 141pp sind verbunden durch einen offenen z. Theil mit Brettern bedeckten Gang (...)"

Ergänzungsband S. 139/140:
Das Wohnhaus nun mit den seither ausgeschlossenen Mauern versichert, deshalb Anschlag erhöht.

A141a
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: an 2 eigenen Seiten massiv und geriegelt, - gegen 144a ohne, - g. 146 mit gemeinschaftlicher Wand
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
AIs unzerstörbar angesehen: die Fundation, Pflaster u. Gitter

Ergänzungsband S. 139/140:
das Hintergebäude sollte nun auch mit den zuvor ausgeschlossenen Mauern versichert werden.

141b
Dachdeckung: Bretter u. Platten
Umfassungs- und Giebelwände: mit 2 eigenenoff. Seiten
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: keine

Ergänzungsband S. 139/140:
Der Schuppen blieb unverändert

Quick-Response-Code

qrCode