Schafstall aus Schlaitdorf
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Häßlacher Straße |
Hausnummer: | 5 |
Postleitzahl: | 72667 |
Stadt-Teilort: | Schlaitdorf |
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Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Kreis: | Esslingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8116063001 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Objektbeziehungen
Ist Gebäudeteil von: | |
1. Gebäudeteil: | Freilichtmuseum Beuren, In den Herbstwiesen |
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Besteht aus folgenden Gebäudeteilen: | |
keine Angabe |
Bauphasen
Der Schafstall aus Schlaitdorf wurde erstmals im Jahr 1762 in einer Gebäude- und Grundstücksbeschreibung urkundlich erwähnt (a). Die dendrochronologische Untersuchung der verbauten Hölzer datiert das Gebäude ins Jahr 1765 (d) und ergab den Nachweis zweitverwendeter Hölzer. Wenngleich Schafställe aufgrund der Wanderschäferei (gen. Transhumanz) früher v.a. in Süddeutschland weit verbreitet waren, so sind sie heute im hiesigen Dorfbild selten geworden. Darunter insbesondere solch aufwendige Bauten wie der Schlaitdorfer. Dessen weitgehend gute Erhaltung ist nicht zuletzt der soliden und widerstandsfähigen Bauweise in Eichenholz zu verdanken.
Über die Platzierung des Schafstalles im FLM Beuren, d.h. ob innerhalb dessen im Rahmen der Alb oder dem Neckarland zugehöriger Gebäude, entschieden zwei Fragenkomplexe. Zum einen ob zwischen Schafställen der Alb bzw. des Neckarlandes bautypische Unterschiede bestanden, zum anderen welche sozioökonomische und -kulturelle Bedeutung die Schafhaltung in den beiden unterschiedlichen Natur- und Kulturregionen hatte. Ersteres lässt sich bis dato nicht eindeutig beantworten, während nachweislich zwischen Alb und Neckarland im 18. Jh. ein reger Wanderbetrieb entstand, der im 19. Jh. kulminierte. Dadurch ergibt sich eine komplementäre Nutzung der Naturräume Alb und Albvorland, womit die Schafhaltung für beide Regionen eine unterschiedliche sozioökonomische Bedeutung innehatte. Die Alb war ein bevorzugtes Sommerweidegebiet, ihr Vorland hingegen der Kernraum der Schäfereibetriebe. Zusammenfassend war die Stallhaltung von Schafen unbedeutend und bedeutend für die Region v.a. die Verpachtung und Düngung der Albflächen durch die Schafherden, weswegen der Schafstall im Rahmen des Albgebietes nicht angemessen repräsentiert werden würde. Im "Neckarland" aufgebaut jedoch würden die sozioökonomischen Aspekte verkannt. Entschieden wurde sich, gemäß den Erkenntnissen, für eine Positionierung im Grenzgebiet, wo die Schafhatlung in den zeigenössischen Oberämtern auch am verbreitetsten war.
Historische Anmerkung:
Die Wanderschäferei gilt als typische Form der süddeutschen Schafhaltung und ging im 15. Jh. aus der herrschaftlichen Schafhaltung hervor. Im 17. Jh. wurde das Recht, Wanderschäferei zu betreiben, auch auf "zünftige" Schafhalter ausgedehnt (vgl. Schafordnung von 1651: Erlaubte den Schäfern, Weiden zu pachten und Schafe zu halten). Ab 1758 konnten die Gemeinden selbständig über die Nutzung ihrer Schafweiden entscheiden.
Zwischen Schwäbischer Alb und Neckarland entstand im 18. Jh. ein reger Wanderbetrieb, der im 19. Jh. kulminierte als die Wanderschäferei mehr als 90 % der württembergischen Schafhaltung ausmachte, während die Stallhaltung von Schafen quasi marginal war (die Wanderschäferei gilt als typische Form der süddeutschen Schafhaltung). Für die Region war der Ertrag aus der Verpachtung von Weidefläche und die Düngung der Albflächen durch die Schafherden wichtig. Im Winter, wenn die "Schäfchen ins Trockene gebracht wurden", bedurfte es dann eines ausreichend großen Stalles; wie den Schlaitdorfer.
Vgl.: http://www.freilichtmuseum-beuren.de/museum/rundgang/schafstall-aus-schlaitdorf/ [22.10.2011], Steffi Cornelius und Barbara Wehling: Hausgeschichten. Ein Führer durch das Freilichtmuseum Beuren, hrsg. vom Landkreis Esslingen, Esslingen 1995, S. 54-57 und Steffi Cornelius: Freilichtmuseum Beuren. Kurzführer, hrsg. vom Landkreis Esslingen, Beuren 2004, S. 19.
(1762 - 1764)
Vgl. SB 99 Bl. 1364 (GemAS) [Güterbuch Teil III, 1764]: Nennung der Nutzungsrechte an der gemeindeeigenen Schafscheuer ('Weil die Scheuer hälftig auf dem Grundstück der verwitweteten Frau Pfarrer Göz und des Hans Jerg Klein steht, dürfen "sich dise ihrer umsonst bedienen und darin streuen".').
- Siedlung
- Dorf
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Stallscheune
(1808 - 1861)
Vgl. Liegenschaftsinventar der Gemeinde, das 1861 nach dem Gebäudekataster und dem Güterbuch angelegt wurde: "Dieses Gebäude steht hälftig auf dem Eigenthum des Jacob Kümmerle, Feldmeßers Garten P[arzelle] Nr. 66, und dieser hat daher [nach dem Güterbuch Th. III Bl. 1364] das Recht, sich der Schaafscheuer, versteht sich, nur so weit sie auf seinem Eigenthum steht, 'umsonst zu bedienen und darinn zu streuen'. Dieses Recht wird seit unvordenklicher Zeit in der Art ausgeübt, daß der Eigenthümer des fraglichen Platzes den Dünger, welcher darauf gewonnen wird, sammeln und für sich benützen. Die Düngernutzung auf dem übrigen Platz wird für die Gemeindekaße verpachtet" [SB 94 Bl. 3]. D.h., dass das überkommene dingliche Nutzungsrecht an der Schafscheuer ausschließlich auf die Streunutzung beschränkt blieb.
(1989 - 1999)
- Siedlung
- Freilichtmuseum
- Anlagen für Bildung, Kunst und Wissenschaft
- Museum/Ausstellungsgebäude
Zugeordnete Dokumentationen
- Dendrochronologische Untersuchung
- Restauratorische Untersuchung
- Bauhistorische Untersuchung
- Kulturwissenschaftliche Untersuchung
Beschreibung
- Siedlung
- Freilichtmuseum
- Anlagen für Bildung, Kunst und Wissenschaft
- Museum/Ausstellungsgebäude
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Stallgebäude
Zonierung:
Konstruktionen
- Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
- Bruchstein/Wacken
- Mischbau
- Holzbau mit Gebäudeteil aus Stein
- Holzgerüstbau
- Hochspitzständergerüst
- Verwendete Materialien
- Putz
- Ziegel
- Dachform
- Satteldach mit Schopfwalm (Krüppelwalm)
Das Geäbude steht auf einzelnen Wandscheiben, auf die ein statisch davon unabhängiges Dachwerk gesetzt wurde.