Hauptstrasse 13 (Mosbach)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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abgegangenes Wohn- und Geschäftshaus (A 307 - Donaustraße 1)

ID: 171158171211  /  Datum: 15.03.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Neue Straße
Hausnummer: keine
Postleitzahl: 89073
Stadt-Teilort: Ulm

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ulm (Stadtkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8421000028
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: Donaustraße
Historische Gebäudenummer: 1; A 307
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

Ist Gebäudeteil von:
keine Angabe

Besteht aus folgenden Gebäudeteilen:
1. Beinhaltet Bauteil: Ehemalige Bebauung auf dem Gebiet der Neuen Straße in Ulm

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Gasthaus Forelle (89073 Ulm, Fischergasse 25)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Über die Kaufbücher ist ein Gebäude an dieser Stelle bis mindestens 1676 zurückzuverfolgen. Bei den Verkäufen von A 304 wurde wiederholt auf ältere Spruchbriefe hingewiesen, die Rechtsverhältnisse zwischen A304 und A 307 regelten. Der älteste erwähnte Spruchbrief stammt aus dem Jahr 1527, was einen „terminus ante quem“ für die Errichtung eines Gebäudes an der Stelle von A 307 darstellt.
Im 19. Jahrhundert (1866 und 1889) fanden weitgehende Um- oder Neubaumaßnahmen statt, die das Erscheinungsbild des Gebäudes bis zuletzt prägten.
Während des Zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude zerstört.


1. Bauphase:
(1527)
Entstehung des Gebäude nach 1527
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Bauphase:
(1676 - 1725)
1676 wird beim Verkauf des Hauses noch ein Stadel erwähnt. 1725 wurde vermerkt, dass der Stadel nicht mehr vorhanden, ,,sondern zu dem Wohnhaus gerichtet" sei.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Anbau

3. Bauphase:
(1758)
1758 erhält der Kupferschmied Theodorus Kern die Erlaubnis, eine Esse an Stelle eines Ofens in der Werkstatt anzulegen.
Betroffene Gebäudeteile:
keine

4. Bauphase:
(1802)
1802 wurde das Gebäude beim Neubau des Hauses A 308/ 309 offenbar in Mitleidenschaft gezogen (s. Bau- und Feuergeschworenen Amtsprotokolle).
Betroffene Gebäudeteile:
keine

5. Bauphase:
(1866)
1865 stellte der damalige Eigentümer Miller ein Baugesuch zur Erhöhung seines Gebäudes, was ihm im selben Jahr genehmigt wurde. Die Ausführung wurde 1866 bestätigt. (a)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

6. Bauphase:
(1889)
Umbauten; 1899 stellte Witwe Miller ein Gesuch zur Erhöhung eines kleinen Teiles der östlichen Rückseite ihres Gebäudes. Es sollte der bis dahin nur zweigeschossige, nordöstliche, an A 306 angrenzende Bereich erhöht werden. Dabei sollte den Plänen zufolge die Hinterwand (zumindest in diesem Bereich) in ganzer Höhe und die Wand gegen A 306 durch eine neue Mauer ersetzt werden. Im Ergänzungsband zum Gebäudeschätzungsprotokoll findet die Erhöhung des Hauses bereits ihre Erwähnung.
Betroffene Gebäudeteile:
keine

7. Bauphase:
(1939 - 1945)
Abgehend im Zweiten Weltkrieg
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

1. Besitzer:in:
(1785)
Kern, Theodorus
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
erhält die Erlaubnis, eine Esse an Stelle eines Ofens in der Werkstatt anzulegen.
Beginn und Ende der Besitzerphase nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Kupferschmied
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Besitzer:in:
(1857 - 1877)
Miller, Fried
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
besitzt A307 und A 307a
stellt 1865 einen Baugesuch zur Erhöhung seines Gebäudes (a);
Angabe des Zeitraums anhand des Gebäudeschätzungsprotokolls von 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877; Beginn und Ende der Besitzer-Phase damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
  • Goldarbeiter
Betroffene Gebäudeteile:
keine

3. Besitzer:in:
(1889)
Miller, Witwe
Bemerkung Familie:
Bemerkung Besitz:
stellt Baugesuch (a); Beginn und Ende der Besitzer-Phase damit nicht belegt.
Beschreibung:
Beruf / Amt / Titel:
keiner
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzbeschreibung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Wohn- und Geschäftshaus befand sich an der Ostseite der Donaustraße, zu welcher es traufseitig ausgerichtet war.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohn- und Geschäftshaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Zuletzt viergeschossiges Gebäude. das im Gebäudeschätzungsprotokoll von 1857 noch als dreigeschossig, massiv und geriegelt aufgeführt wurde.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 307
Beschreibung: ein an 3 Seiten freistehendes und an 306 angebautes massives u. geriegeltes dreistokiges Wohnhaus in der kl. Heerdbrukkerstr. mit 22' hohem Plattendach.
Maße: 41,8' lang, 42,5' breit, 30,6' hoch

Ergänzungsband S. 147/ 148:
Das Wohnhaus ,,wurde um ein 10' hohes Stokwerk erhöht, mit 10' hohem Schieferdache und mit Kupferbedekter Platform, auch mit Blitzableitern und Abtritt Anbau versehen, (..)".

Ergänzungsband S. 179/ 180:
,,Das vornen S.147 beschriebene Wohnhaus ist nun im 3´ten Stokwerk ausgebaut und (..)"

A307a
Beschreibung: ein an die Hofmauer von 308 angebautes einstokiges geriegeltes Hintergebäude
mit Platten-Pultdach.
Maße: 10,5'(?) lang, 6,5' breit, 7,7' hoch
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Bei den Verkäufen wurde - auch schon beim ältesten bekannten (1676) - immer wieder eine Durchfahrt durch das Gebäude in den Hof von A 304 (Hinterhaus) genannt, zu deren Tor die jeweiligen Besitzer von A 304 den Schlüssel besäßen. Den Hauseigentümern von A 307 wurde 1676 zwar erlaubt, die Durchfahrt auch zu nutzen, jedoch blieb die Schlüsselgewalt bei den Eigentümern von A 304. Später gehörte der Hof zu A 307, was den Anlass gab, einen Artikel noch 1889 in das Realgüterbuch aufzunehmen, der besagt, dass der Ausgang von A 304 in den Hof von A 307 stets verschlossen bleiben sollte und nur im Notfall gebraucht werden dürfe. 1857 wurde die Tür allerdings schon zur Fensteröffnung reduziert, was Ausschlag für die Erlaubnis gab, den Winkel zwischen A 304 und A 305 durch das Gebäude A307 ausräumen zu dürfen. Auch eine Tür von A 305 in den Hof sollte wieder auf eine ursprüngliche Lichtöffnung reduziert werden. Von dem Besitzer von A 307 wurde jedoch bis auf weiteres eine Türöffnung vergünstigt.
Im gleichen Verzeichnis der Gerechtigkeiten wird eine Trennwand zwischen den Höfen von A 307 und 308 genannt, die Eigentum des Besitzers von A 308 sei.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 307
Räume: 1 heizbares Zimmer, 5 unheizbare Zinmer u. geypste Kammern, 1 gewöhnliche Kammer, 3 Küchen, 2 gewölb. Keller, 2 Laden mit Auslagefenster, u- Auslagekasten.

Ergänzungsband S. 179/ 180:
,,Das vornen S.147 beschriebene Wohnhaus ist nun im 3´ten Stokwerk ausgebaut und enthält"
3 heizbare Zimmer, 3 unheizbare Zimmer u. geypste Kammern, 1 Küche, auch wurde dasselbe am übrigen Teil sehr wesentlich verbessert.

A307a
Räume: 1 unheizbares Zimmer oder geypste Kammer
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
  • Holzgerüstbau
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Keller
Das Gebäudeschätzungsprotokoll nennt unter dem Hauptgebäude 2 gewölbte Keller. Aus den Bauakten geht die Lage der Keller nicht hervor. 1802 wurde in den Bau- und Feuergeschworenen Amtsprotokollen ein Kellergewölbe erwähnt, das es zu reparieren galt.

Auszug aus dem Gebäudeschätzungsprotokoll 1857, Ergänzungsband von 1858 bis 1877:

A 307
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: massiv und geriegelt, mit geriegelten Giebeln, vorn um 2' überbaut.
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: keine

Ergänzungsband S. 147/ 148:
Das Wohnhaus ,,wurde um ein 10' hohes Stokwerk erhöht, mit 10' hohem Schieferdache und mit Kupferbedekter Platform, auch mit Blitzableitern und Abtritt Anbau versehen, weshalb der Anschlag erhöht wird von 9000 f auf 11000".
Bemerkungen: "z. Zt. unvollendet Eingetr. im Aend. Prot. N. 1. Jan. 1866 Bl.8"

Ergänzungsband S. 179/ 180:
Als unzerstörbar angesehen: wie bisher

A307a
Dachdeckung: Platten
Umfassungs- und Giebelwände: mit 3 eigenen geriegelten Seiten
Keine feuergefährlichen Einrichtungen
Als unzerstörbar angesehen: die Hofmauer

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