Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohn- und Geschäftshaus

ID: 186371576711  /  Datum: 25.03.2013
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hauptstraße
Hausnummer: 46
Postleitzahl: 79219
Stadt-Teilort: Staufen

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8315108015
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Im aufgehenden Hausbereich konzentrieren sich die baulichen Befunde auf die nördliche Parzellenwand. Sie durchzog ehemals die gesamte Grundstücktiefe und erlaubt über die erkannten Putzgrenzen und Mauerwerksstrukturen einen groben Überblick über die bauliche Entwicklung auf der Parzelle.
Danach lässt sich am Hauptgebäude, ausgehend von den Kellerbefunden, eine in mehreren Bauphasen vollzogene Verlängerung und Erhöhung ableiten. Ohne die einzelnen Schritte jedoch näher beschreiben zu können, bezieht sich der erste sicher zu bestimmende Baukörper auf einen zweigeschossigen Massivbau, dessen Dachprofil über den Nachweis zweier Dachschrägen und den zugehörigen Firstpunkt exakt verfolgt werden kann. Danach handelt es sich um ein an der rückwärtigen Traufe angehobenes Satteldach, das auch als Pultdach mit gebrochener Dachfläche beschrieben werden kann. Anders als bei den Untersuchungen im Jahre 1988 konnte die im Dachfirst geborgene Dachlatte dieses Mal in die Jahre um 1350 datiert werden. Die heutige Gebäudehöhe wurde im 16./17. Jh. erreicht.
Etwas differenzierter war die bauliche Entwicklung des Rückgebäudes. Danach ist als ältester Bauteil die in Nord-Süd-Richtung verlaufende, im Bereich der Zufahrt stark gestörte Stadtmauer zu erwähnen. An sie stieß zum Zeitpunkt der Untersuchung die von der Hauptstraße kommende, mit lagig gesetzten Wacken gemauerte Parzellenwand. Im Anschlussbereich stark gestört, war der Verlauf der ältesten Mauerkrone nicht mehr erkennbar, kann aber etwa unterhalb der Brüstungshöhe des mit einem Holzsturz eingedeckten Fensters vermutet werden. Auf diesem Niveau befand sich in der Folgezeit eine Abfolge von mindestens sechs Anbauten, deren Ausgangspunkt ein niedriges Pultdachgebäude mit dem besagten Fenster bildete. Der rückwärtige Abschluss bezog sich auf eine parallel zur Stadtmauer verlaufende Massivwand, deren innere Eckverzahnung mit der Parzellenwand als senkrechte, leicht verspringende Baunaht zu erkennen war. In den drei unteren Ausbrüchen saßen ehemals wohl die Wackenkonsolen für das alte Gebälk.

In den darauf folgenden Phasen nimmt das Rückgebäude immer größere Dimensionen ein.
In einem ersten Schritt erfolgte die Erhöhung des nördlichen Nachbargebäudes. Dessen Dachneigung verläuft annähernd parallel zum südlichen Kernbau und definiert gleichfalls einen Pultdachbau.
Auf diese Bauphase reagierte nun der Besitzer der untersuchten Parzelle. Entsprechend der alten Praxis mauerte er auf der Mauerkrone des Nachbargebäudes auf und erbaute einen steileren, unter anderem auch in Richtung Stadtmauer entwässernden Nachfolgebau. In der unterhalb des Firstpunktes erhaltenen Störung wird man wohl das Auflagerloch einer ehemaligen Firstpfette vermuten können.
Nach zwei weiteren Aufstockungen auf der Parzelle Nr. 46 folgte die nachbarliche Überbauung an der Rücktraufe, bevor in einem weiteren Schritt das zur damaligen Zeit angetroffene Dachprofil des Grundstückes Nr. 46 erreicht wurde. Es datiert in die zweite Hälfte des 17. Jh. und überbaut zum ersten Mal die Stadtmauer.

Der letzte zu vermerkende Bauvorgang, mit dem dann gleichfalls die Stadtmauer einbezogen wird, vollzieht sich wieder im Norden. Im Zusammenspiel mit den Erweiterungen des Haupthauses führen diese baulichen Ergänzungen zu einer Verdichtung der Parzelle, zu einer Überbauung der Stadtmauer und letztlich zu einer Verkleinerung des Hofraumes.
Im Idealfall und unter der Berücksichtigung einer zielgerichteten Untersuchung beider Parzellenwände ließen sich die skizzierten Erweiterungen sicherlich präziser darstellen. Dem kann die hier vorgelegte Dokumentation zwar nicht gerecht werden, aber dennoch ist es möglich, die obigen Angaben in einzelnen entscheidenden Punkten zu ergänzen.
Eine wertvolle Hilfe bildet in diesem Zusammenhang die lokale Situation. Sie wird geprägt durch den Verlauf der Stadtmauer und die sich daraus für die bauliche Expansion der Parzellenbebauung ergebenden Einschränkungen. Dieser Nachteil wird zum Beispiel dann relevant, wenn für die sinnvolle Nutzung des rückwärtigen Lager- und Wirtschaftsgebäudes eine Zufahrt vorausgesetzt wird. Dafür lassen aber sowohl die Stadtmauer wie auch die beiden Keller des Vorderhauses keinen Platz, es sei denn, bei der südlichen Kelleranlage handelt es sich um die spätere Unterkellerung der ehemaligen Durchfahrt. Dass dem so sein könnte, darauf weisen unterschiedliche Indizien hin. Da ist zum Ersten die Kellersituation selbst zu nennen. So ist der besagte Keller nicht nur jünger, auch hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner baulichen Ausführung scheint er das Ergebnis einer separaten, die ehemalige Großparzelle unterteilenden Baumaßnahme zu sein.
Zum Zweiten kann in der Frage der rückwärtigen Zugänglichkeit auch die bauliche Situation im Rahmen der ehemaligen Stadtmauer herangezogen werden. Dies ist insofern interessant, da der entsprechende Bereich gleich drei nebeneinanderliegende Einfahrtstore aufweist. In ihrer baulichen Ausführung entsprechen sie einer einheitlichen Konzeption, wobei nicht auszuschließen ist, dass dadurch ältere, individuell angelegte Stadtmauerdurchbrüche ersetzt wurden. Die südliche Einfahrt führt zum Grundstück Hauptstrasse 48, während für die Parzelle von Haus Nr. 46 eigenartigerweise zwei Einfahrten angelegt wurden.
Von den Sturzbalken der beiden nördlichen Einfahrten wurden Bohrproben entnommen. Danach wurden die beiden Einfahrten zeitgleich in den Jahren um 1670(d) angelegt.
Unter der Annahme, dass für eine Parzelle im Regelfall keine zwei Einfahrten notwendig sind, kann die angetroffene Situation wohl als Indiz für eine ehemalige, nach den obigen Erwägungen spätere Zweiteilung des Grundstückes gewertet werden. Diese Einschätzung lässt sich ohne Probleme mit der angetroffenen Bebauung, im Besonderen mit der zweiteiligen Kelleranlage in Einklang bringen. Allerdings wurde die Zweiteilung der Parzelle spätestens mit dem Bau des Hauses Auf dem Graben 17 aufgegeben. Dieser Neubau verbaute nämlich die nördliche Einfahrt und machte damit das südliche Tor zur allgemeinen Hofzufahrt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist das ehemals unterteilte Grundstück Hauptstrasse 46 wieder in einer Hand und es kann auf die nördliche Einfahrt verzichtet werden.
Doch wo lagen die Zufahrten, als es noch verboten war, in der noch intakten, mit einem vorgelagerten Graben verstärkten Stadtmauer einen Durchbruch vorzunehmen? Darauf gibt es nur zwei Antworten. Entweder das an der Mauer angebaute Rückgebäude bedurfte keiner Zufahrt, oder es war über eine parallel zur südlichen Parzellengrenze verlaufenden Ein- oder Durchfahrt an der Hauptstraße erreichbar. Letzteres ist dann auch die Situation, die an dieser Stelle für die älteste erkannte Bebauung angenommen wird und auch innerhalb des städtischen Baubestandes keine Ausnahme bildet.


1. Bauphase:
(1532)
Ein über dem Hauseingang des Vorderhauses vermauerter Wappenstein zeigt die Jahreszahl 1532 (i).
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss

2. Bauphase:
(1577 - 1578)
Die gesamte Kellerdecke datiert in eine gemeisame Bauphase, ist aber in der angetroffenen Lage das Ergebnis einer späteren Anhebung. Während die beiden Streichbalken das Fälldatum mit 1579 ± 10 (d) nur annähernd angeben, ist die Datumsangabe der Balkendecke genauer. Die Balken wurden um 1577/1578 (d) gefällt.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Untergeschoss(e)

3. Bauphase:
(1670)
Die beiden Einfahrten werden zeitgleich in den Jahren um 1670 (d) angelegt.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Systemskizze Querschnitt Hauptstraße 46 / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (15.04.1996 - Lohrum)
Abbildungsnachweis
Hauptstraße 46 / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (15.04.1996 - Stadtarchiv Staufen)
Abbildungsnachweis
Systemskizze Grundriss Keller / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Systemskizze Übersichtsplan / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Systemskizze Grundriss der rückwärtige Toranlage (Ausschnitt) / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Hauptgebäude ehemaliger Firstpunkt / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (Stadtarchiv Staufen)
Abbildungsnachweis
Nördliche Brandwand im Bereich des rückwärtigen Hofgebäudes / Wohn- und Geschäftshaus in 79219 Staufen, Staufen im Breisgau (Stadtarchiv Staufen)

Zugeordnete Dokumentationen

  • bauhistorische Kurzuntersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Gebäude liegt im Stadtzentrum von Staufen. Es ist eingebunden in die traufständige Ausrichtung der westlichen Reihenbebauung an der südlichen Hauptstraße.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohn- und Geschäftshaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Das dreigeschossige Hauptgebäude steht an der Straßenseite. Ihm kann angrenzend an den teilweise überbauten Hofraum ein rückwärtiges, die gesamte Parzellenbreite abschließendes Wirtschaftsgebäude zugeordnet werden. Ein über dem Hauseingang des Vorderhauses vermauerter Wappenstein zeigt die Jahreszahl 1532.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • Wacken/Kiesel
  • Decken
    • Balkendecke
  • Dachform
    • Satteldach
Konstruktion/Material:
Das Haupthaus nimmt die gesamte Grundstücksbreite ein, besitzt aber bemerkenswerterweise keine einheitliche Rücktraufe. Dieser Befund wiederholt sich auch im Keller, der sich aus zwei unterschiedlich tiefen Kellerabschnitten zusammensetzt. Den offensichtlich ältesten Bauteil bildet der nördliche Keller. Er besitzt eine durchschnittliche Breite von etwa 4,50 m und durchzieht die gesamte Gebäudetiefe. Die aus Wacken gemauerten Wände sind zum Teil stark verformt, wobei die Nordwand keine einheitliche Wandflucht aufweist. So verspringt der rückwärtige Bereich um ca. 15 cm nach Norden und deutet so eine spätere Verlängerung des Kellers an. Über die gesamte Länge sind große Wackenkonsolen verbaut. Im vorderen Bereich sind nur noch die Steine erhalten, während sich im rückwärtigen Kellerbereich mit den aufgelegten Streichbalken eine abweichende Auflagersituation erhalten hat.
Letzteres trifft auch auf die gegenüberliegende Kellerwand zu, ohne dass hier entlang der Wand eine Baunaht zu erkennen ist. Im angetroffenen Zustand waren die Konsolen und Streichbalken jedoch funktionslos. Die eigentliche Kellerdecke lag darüber, die Balken lagerten direkt im Mauerwerk.
Nach Beobachtungen im Zusammenhang mit einer Untersuchung im Jahre 1988, bestand der älteste Kellerboden aus einem Wackenpflaster. Es wurde von späteren Steinplatten und Auffüllungen überdeckt und definierte eine Kellerhöhe von etwa 1,90 m.
Gegenüber dem Nordkeller ist der südliche Kellerteil jünger. Mit etwa 3,50 m deutlich schmaler als der Nordteil, ist er auch 2,40 m kürzer und orientiert sich so an dem Versprung der rückwärtigen Hauswand. Der Keller besaß eine Balkendecke aus Nadel- und Eichenhölzern, wobei einzelne Balken wiederverwendet waren. Das Gebälk lagerte in den seitlichen Wänden. Hinweise auf Wackenkonsolen oder auf mittelalterliche Mauerstrukturen liegen nicht vor. Bei der angetroffenen Verbindung zum Nordkeller handelt es sich um einen späteren Ausbruch, dessen Begrenzungen in Beton gefasst sind. Drei untersuchte Eichenbalken stammen aus den Jahren um 1615 (d), während das im Jahre 1988 ermittelte Datum einer wiederverwendeten Säule nach der aktuellen Überprüfung nicht bestätigt werden konnte.
Im aufgehenden Hausbereich konzentrierten sich die baulichen Befunde auf die nördliche Parzellenwand. Sie durchzog ehemals die gesamte Grundstücktiefe und erlaubt über die erkannten Putzgrenzen und Mauerwerksstrukturen einen groben Überblick über die bauliche Entwicklung auf der Parzelle.

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