Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus (Keller)

ID: 189788961512  /  Datum: 17.10.2014
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Bachstraße
Hausnummer: 14
Postleitzahl: 88212
Stadt-Teilort: Ravensburg

Regierungsbezirk: Tübingen
Kreis: Ravensburg (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8436064109
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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Bauphasen

1. Bauphase:
(1620 - 1621)
Errichtung des Gebäudes in den Jahren 1620/21 (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)

2. Bauphase:
(1700 - 1799)
Die Verlängerung des Kellers ist vermutlich erst nach 1621 (wohl im 18. Jh.) erfolgt.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Untergeschoss(e)
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Dendrochronologische Datierung Keller

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
keine Angaben
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Ältester Bestand ist der straßenseitige Keller. Seine parallel verlaufenden Steinwände stehen mit der schräg verlaufenden Stirnwand im Verband. Vermauert sind Wackersteine ohne Ziegelanteil. Der ursprüngliche Zugang befand sich innerhalb der heute fehlenden Rückwand. Erhalten hat sich ein abgespitztes Sandsteingewände des ehemaligen Portales. Es ist ca. 20cm hoch und steht auf dem Rest des abgeschlagenen Schwellsteines. Die ursprüngliche Eindeckung des Kellers (Balken-Gewölbe?) ist nicht bekannt. Das vorhandene Backsteingewölbe wurde zu einem späteren Zeitpunkt aufgesetzt.
Ebenfalls jünger sind die restlichen Kellerabschnitte. Die seitliche Kelleraufweitung ist durch einen nachträglichen Ausbruch innerhalb der alten Längswand zugänglich.
Bei der rückwärtigen Kellerverlängerung handelt es sich im Prinzip um eine Aufweitung des ursprünglichen Kellerabganges. In einer nachfolgenden Modernisierung wurde die rückwärtige Stirnwand ersetzt und ein Backsteingewölbe gemauert. Dabei wurden verschiedene Balken bzw. Bretter als Ausgleichsschichten in der Sockelmauer verbaut. Von einem offensichtlich wiederverwendeten Holz wurde eine Bohrprobe entnommen. Sie datiert die Fällzeit des Bauholzes in den Winter 1620/21 (d). Die Verlängerung des Kellers ist daher erst nach 1621 (wohl im 18. Jh.) erfolgt.

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