Wohnhaus
ID:
197431222221
/
Datum:
18.02.2021
Datenbestand: Bauforschung
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Hauptstraße |
Hausnummer: | 19 |
Postleitzahl: | 72660 |
Stadt-Teilort: | Beuren |
|
|
Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Kreis: | Esslingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8116011002 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: | |
Geo-Koordinaten: | 48,5691° nördliche Breite, 9,4052° östliche Länge |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
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Wohnhaus (72660 Beuren, Gartenstraße 29)
Kelter (72660 Beuren, Kelterstraße 15)
Wohnhaus (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 20/22)
Pfarrscheuer (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 3a)
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Wohnhaus (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 20/22)
Pfarrscheuer (72660 Beuren, Linsenhofer Straße 3a)
Bauphasen
Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:
Nach der dendrochronologischen Datierung wurde das Wohnhaus 1421/22 (d) erbaut.
1. Bauphase:
(1421 - 1422)
(1421 - 1422)
Errichtung des gesamten Gebäudes
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Obergeschoss(e)
- Dachgeschoss(e)
Lagedetail:
- Siedlung
- Dorf
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Konstruktionsdetail:
- Holzgerüstbau
- Unterbaugerüst, mehrstöckig
- Dachform
- Satteldach mit Halbwalm-/Zweidrittelwalm
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Kurzuntersuchung
Beschreibung
Umgebung, Lage:
Im Dorfzentrum in Ecklage an der Hauptstraße/ Kelterstraße.
Lagedetail:
- Siedlung
- Dorf
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Zweigeschossig-zweistockiger Holzgerüstbau mit straßenseitig starker Vorkragung des Obergeschosses und dreigeschossigem, beidseitig abgewalmtem Satteldach mit Rauchlöchern.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
EG?/OG: Drei Längs- und drei Querzonen
DG 1: Zwei Längs- und drei Querzonen (dreifach stehender Stuhl)
DG 1: Zwei Längs- und drei Querzonen (dreifach stehender Stuhl)
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
- Dachform
- Satteldach mit Halbwalm-/Zweidrittelwalm
Konstruktion/Material:
Der Ursprungsbau von 1421/22 (d):
Bei dem untersuchten Gebäude handelt es sich um einen äußerst repräsentativ angelegten, zweistöckigen Fachwerkbau über dreischiffigem und dreizonigem Grundriss. Das Obergeschoß und das 1. DG bilden an der Straßenseite jeweils weite Überstände (Vorkragungen), die mit profilierten Bügen abgesichert wurden.
Dabei dient die mittlere Zone nach wie vor als Erschließungs- bzw. Treppenaufgangszone.
Von Bedeutung erscheint im Oberstock (oder Obergeschoss ?) die dreischiffige Anlage des Grundrisses mit schmalem Mittelschiff. Vergleichbare Grundrisse finden sich häufig bei Gebäuden, die entweder als Doppelwohnhaus mit gemeinsam genutztem Mittellängsflur erbaut oder für eine spätere Zweiteilung konzipiert waren. Die äußeren Bereiche (Räume) der mittleren Zone fungieren dabei als Küchenräume. Die westliche, der Straße zugewandte Zone beinhaltet die Wohnstube/n, während in der rückwärtigen Zone in aller Regel ein Teil der Schlafkammern untergebracht war.
Das dreigeschossige, 59 Grad geneigte Dachwerk gehört mit seinem hoch aufragenden, beidseitigen Halbwalmdach zu den ganz wenigen ursprünglich erhaltenen und zugleich ältesten Beispielen im gesamten Landkreis.
Die insgesamt 15 Sparrengebinde werden im 1. DG in allen Quergebinden von einem dreifach stehenden Stuhl unterstützt, dessen äußere Stuhlständer durch nach innen ansteigende Steigbänder ausgesteift sind. Die an beiden Enden verblattet ausgeführten Steigbänder reichen, soweit erkennbar, vom Dachbalken bis zum Kehlbalken über dem 1. DG. Die erkennbaren, ursprünglichen Wandaufbauten in den inneren Quergebinden (QA 2 und 3), welche die mittlere Flurzone begrenzen, deuten darauf hin, dass im 1. DG von Beginn an zwei bis vier weitere Kammern angelegt waren.
Das 2. DG scheint dagegen ursprünglich ungeteilt gewesen zu sein und diente demnach als (gemeinsamer) Lagerraum. Bemerkenswert ist die ursprünglich unterschiedliche Höhe der darüberliegenden, mit den Sparren verblatteten Kehlbalken der Leergebinde und den Querbindern. Sie legt nahe, dass die obere Kehlbalkenlage einst keinen Boden zu tragen hatte.
Die Abwalmung erfolgt (geradezu klassisch) über kurze, am oberen Ende der jeweils drittäußersten Sparrengebinde angeblatteten Hahnenbalken, an denen die Walmrofen mittels Holznägel befestigt wurden. Interessanterweise verlaufen die an den Eckrofen angeschifteten Walmrofen der Straßengiebelseite senkrecht zur Trauflinie, während die Rofen der rückwärtigen Abwalmung überwiegend radial am Hahnenbalken aufgehängt sind.
Bei dem untersuchten Gebäude handelt es sich um einen äußerst repräsentativ angelegten, zweistöckigen Fachwerkbau über dreischiffigem und dreizonigem Grundriss. Das Obergeschoß und das 1. DG bilden an der Straßenseite jeweils weite Überstände (Vorkragungen), die mit profilierten Bügen abgesichert wurden.
Dabei dient die mittlere Zone nach wie vor als Erschließungs- bzw. Treppenaufgangszone.
Von Bedeutung erscheint im Oberstock (oder Obergeschoss ?) die dreischiffige Anlage des Grundrisses mit schmalem Mittelschiff. Vergleichbare Grundrisse finden sich häufig bei Gebäuden, die entweder als Doppelwohnhaus mit gemeinsam genutztem Mittellängsflur erbaut oder für eine spätere Zweiteilung konzipiert waren. Die äußeren Bereiche (Räume) der mittleren Zone fungieren dabei als Küchenräume. Die westliche, der Straße zugewandte Zone beinhaltet die Wohnstube/n, während in der rückwärtigen Zone in aller Regel ein Teil der Schlafkammern untergebracht war.
Das dreigeschossige, 59 Grad geneigte Dachwerk gehört mit seinem hoch aufragenden, beidseitigen Halbwalmdach zu den ganz wenigen ursprünglich erhaltenen und zugleich ältesten Beispielen im gesamten Landkreis.
Die insgesamt 15 Sparrengebinde werden im 1. DG in allen Quergebinden von einem dreifach stehenden Stuhl unterstützt, dessen äußere Stuhlständer durch nach innen ansteigende Steigbänder ausgesteift sind. Die an beiden Enden verblattet ausgeführten Steigbänder reichen, soweit erkennbar, vom Dachbalken bis zum Kehlbalken über dem 1. DG. Die erkennbaren, ursprünglichen Wandaufbauten in den inneren Quergebinden (QA 2 und 3), welche die mittlere Flurzone begrenzen, deuten darauf hin, dass im 1. DG von Beginn an zwei bis vier weitere Kammern angelegt waren.
Das 2. DG scheint dagegen ursprünglich ungeteilt gewesen zu sein und diente demnach als (gemeinsamer) Lagerraum. Bemerkenswert ist die ursprünglich unterschiedliche Höhe der darüberliegenden, mit den Sparren verblatteten Kehlbalken der Leergebinde und den Querbindern. Sie legt nahe, dass die obere Kehlbalkenlage einst keinen Boden zu tragen hatte.
Die Abwalmung erfolgt (geradezu klassisch) über kurze, am oberen Ende der jeweils drittäußersten Sparrengebinde angeblatteten Hahnenbalken, an denen die Walmrofen mittels Holznägel befestigt wurden. Interessanterweise verlaufen die an den Eckrofen angeschifteten Walmrofen der Straßengiebelseite senkrecht zur Trauflinie, während die Rofen der rückwärtigen Abwalmung überwiegend radial am Hahnenbalken aufgehängt sind.