Altes Rathaus
ID:
207770895711
/
Datum:
10.11.2014
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Objektdaten
Straße: | Marktstraße |
Hausnummer: | 8 |
Postleitzahl: | 89601 |
Stadt-Teilort: | Schelklingen |
|
|
Regierungsbezirk: | Tübingen |
Kreis: | Alb-Donau-Kreis (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8425108011 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
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Ehem. Bemmelberger Schlössle, Bemmelbergergasse 30 (89601 Schelklingen)
Wohnhaus, Marktstraße 20 (89601 Schelklingen)
Bürgerhaus (89601 Schelklingen, Maximilian - Kottmann Platz 9/11)
Sankt Afra-Kapelle, Sankt-Afra Weg 4 (89601 Schelklingen)
Burgruine Hohenschelklingen, Bergfried, Schlossberg (89601 Schelklingen)
Ehem. Kloster Urspring, sog. Unterer Gastbau (Mädchenhaus), Urspring 2 (89601 Schelklingen)
Wohnhaus, Marktstraße 20 (89601 Schelklingen)
Bürgerhaus (89601 Schelklingen, Maximilian - Kottmann Platz 9/11)
Sankt Afra-Kapelle, Sankt-Afra Weg 4 (89601 Schelklingen)
Burgruine Hohenschelklingen, Bergfried, Schlossberg (89601 Schelklingen)
Ehem. Kloster Urspring, sog. Unterer Gastbau (Mädchenhaus), Urspring 2 (89601 Schelklingen)
Bauphasen
1. Bauphase:
(1440 - 1441)
(1440 - 1441)
Errichtung des Gebäudes in den Jahren 1440/41 (d)
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
- Obergeschoss(e)
- Dachgeschoss(e)
Bauwerkstyp:
- Öffentliche Bauten/ herrschaftliche Einrichtungen
- Rathaus
Zugeordnete Dokumentationen
- Historische Bestandsanalyse
Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
keine Angaben
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Dachwerk:
Das tragende Gerüst im 1. DG bildet eine dreifach stehende Stuhlkonstruktion. Die Stuhlständer stehen auf Längsschwellen und tragen die in Firstrichtung verlaufenden Pfetten. Die Pfetten sind heute nicht mehr in voller Länge erhalten. An den beiden Giebeln sind sie abgesägt und belegen so eine ehemalige Auskragung der beiden Giebelscheiben. Das tragende Stuhlgerüst gliedert das 1. DG in 4 Zonen.
Hinsichtlich der Gefügeausbildung sind die inneren Stuhlquerachsen unterschiedlich ausgebildet. Im Zuge der mittigen Querachse waren Steigbänder eingebaut, während die benachbarten Achsen ohne Queraussteifung ausgeführt sind. Innerhalb der drei Längsachsen bestehen wohl keine Unterschiede. Soweit erkennbar waren einheitliche Steigbänder angeordnet. Für die ehemaligen Giebelstuhlständer wird die Anordnung von Kopf- und Fußbändern angenommen.
Im 2. DG ist nur eine lokale Gerüstaussteifung nachweisbar. Es handelt sich um ein zweifach stehendes Stuhlgerüst. Es ist auf die Kehlbalken gezapft und befindet sich über der ostwärtigen Zone. Die Begründung für diese Konstruktion ist durch die giebelseitige Auskragung des 2. DG gegeben. Die ehemalige Auskragung ist heute nicht mehr vorhanden. Tief ansetzende Kopfbänder steifen das Stuhlgerüst in Firstrichtung, Fußbänder in Querrichtung aus.
Den oberen Abschluss bildete am Ostgiebel ein Krüppelwalm, während der westliche Walm bis zur Kehlbalkenlage über dem 1. DG ausgeführt war.
Ausgehend vom Ostgiebel sind die einzelnen Sparrendreiecke durch die römische Zahlenfolge markiert. Die Kennzeichnung der Stuhlachsen erfolgte durch die steigende Folge von Kerben.
Die Ursprungskonstruktion des gesamten Dachwerkes besteht ausschließlich aus Eichenholz. Die Sparren sind in die Dachbalken gezapft und mit den Kehlbalken verblattet.
Der Dachraum war ursprünglich ungeteilt.
Oberstock:
Ausgehend von den Stuhlquerachsen im 1. DG werden die anfallenden Dachlasten vertikal in den Unterbau abgetragen. Entsprechend sind die Gerüstachsen angeordnet.
Sicher belegt sind drei innere Querachsen und drei innere Längsachsen. Unklar ist die ehemals in das Achsengerüst eingebundene Raumaufteilung. Die erhaltenen Gerüstständer waren zum Zeitpunkt der Untersuchung nahezu vollständig verkleidet, sodass eventuelle Wandanschlüsse nicht erkannt werden konnten.
Ein erster Versuch die ursprüngliche Grundrissgliederung näher zu fixieren führt zu der in der Skizze "System 2 " dargestellten Konzeption. Danach wird im Nord-Osten die Ratsstube vermutet. Eine weitere Raumabteilung ist im Bereich des Westgiebels anzunehmen.
Unklar ist auch die ehemalige Erschließung des Oberstocks. Gesicherte Aussagen sind erst nach größeren Öffnungen möglich.
Für den Wandaufbau der Fassaden ist eine zweifache Verriegelung belegt. Zwischen den Riegeln waren die Fensterstiele eingespannt. Der einzige Beleg für diese Aussage ist im Bereich der westlichen Zone der Südfassade erhalten.
Im Gegensatz zu den zweifach verriegelten und mit Flechtwerk geschlossenen Wänden wird für den Saalbereich ein verbohlter Wandaufbau vermutet. Reste davon können in den inneren Umfassungswänden erhalten sein.
Im 1. DG ist ein beidseitig genutzter Überzug verbaut. Hierbei handelt es sich wohl um einen wiederverwendeten Balken der über dem Saal verbauten Bretter-Balken-Decke.
Unterstock:
Die Anordnung des tragenden Gerüstes entspricht der im OG dargestellten Gliederung.
Soweit erkennbar (die in Brettform verbauten Fußbänder werden als Initiationen gewertet) waren die Gerüstständer nur kopfzonig ausgesteift. Die in der Regel doppelte Ausführung impliziert für den gesamten Unterstock eine ungeteilte, von allen Seiten offene Halle. Bei allen heute vorhandenen Wänden handelt es sich um nachträgliche Einbauten.
Das tragende Gerüst im 1. DG bildet eine dreifach stehende Stuhlkonstruktion. Die Stuhlständer stehen auf Längsschwellen und tragen die in Firstrichtung verlaufenden Pfetten. Die Pfetten sind heute nicht mehr in voller Länge erhalten. An den beiden Giebeln sind sie abgesägt und belegen so eine ehemalige Auskragung der beiden Giebelscheiben. Das tragende Stuhlgerüst gliedert das 1. DG in 4 Zonen.
Hinsichtlich der Gefügeausbildung sind die inneren Stuhlquerachsen unterschiedlich ausgebildet. Im Zuge der mittigen Querachse waren Steigbänder eingebaut, während die benachbarten Achsen ohne Queraussteifung ausgeführt sind. Innerhalb der drei Längsachsen bestehen wohl keine Unterschiede. Soweit erkennbar waren einheitliche Steigbänder angeordnet. Für die ehemaligen Giebelstuhlständer wird die Anordnung von Kopf- und Fußbändern angenommen.
Im 2. DG ist nur eine lokale Gerüstaussteifung nachweisbar. Es handelt sich um ein zweifach stehendes Stuhlgerüst. Es ist auf die Kehlbalken gezapft und befindet sich über der ostwärtigen Zone. Die Begründung für diese Konstruktion ist durch die giebelseitige Auskragung des 2. DG gegeben. Die ehemalige Auskragung ist heute nicht mehr vorhanden. Tief ansetzende Kopfbänder steifen das Stuhlgerüst in Firstrichtung, Fußbänder in Querrichtung aus.
Den oberen Abschluss bildete am Ostgiebel ein Krüppelwalm, während der westliche Walm bis zur Kehlbalkenlage über dem 1. DG ausgeführt war.
Ausgehend vom Ostgiebel sind die einzelnen Sparrendreiecke durch die römische Zahlenfolge markiert. Die Kennzeichnung der Stuhlachsen erfolgte durch die steigende Folge von Kerben.
Die Ursprungskonstruktion des gesamten Dachwerkes besteht ausschließlich aus Eichenholz. Die Sparren sind in die Dachbalken gezapft und mit den Kehlbalken verblattet.
Der Dachraum war ursprünglich ungeteilt.
Oberstock:
Ausgehend von den Stuhlquerachsen im 1. DG werden die anfallenden Dachlasten vertikal in den Unterbau abgetragen. Entsprechend sind die Gerüstachsen angeordnet.
Sicher belegt sind drei innere Querachsen und drei innere Längsachsen. Unklar ist die ehemals in das Achsengerüst eingebundene Raumaufteilung. Die erhaltenen Gerüstständer waren zum Zeitpunkt der Untersuchung nahezu vollständig verkleidet, sodass eventuelle Wandanschlüsse nicht erkannt werden konnten.
Ein erster Versuch die ursprüngliche Grundrissgliederung näher zu fixieren führt zu der in der Skizze "System 2 " dargestellten Konzeption. Danach wird im Nord-Osten die Ratsstube vermutet. Eine weitere Raumabteilung ist im Bereich des Westgiebels anzunehmen.
Unklar ist auch die ehemalige Erschließung des Oberstocks. Gesicherte Aussagen sind erst nach größeren Öffnungen möglich.
Für den Wandaufbau der Fassaden ist eine zweifache Verriegelung belegt. Zwischen den Riegeln waren die Fensterstiele eingespannt. Der einzige Beleg für diese Aussage ist im Bereich der westlichen Zone der Südfassade erhalten.
Im Gegensatz zu den zweifach verriegelten und mit Flechtwerk geschlossenen Wänden wird für den Saalbereich ein verbohlter Wandaufbau vermutet. Reste davon können in den inneren Umfassungswänden erhalten sein.
Im 1. DG ist ein beidseitig genutzter Überzug verbaut. Hierbei handelt es sich wohl um einen wiederverwendeten Balken der über dem Saal verbauten Bretter-Balken-Decke.
Unterstock:
Die Anordnung des tragenden Gerüstes entspricht der im OG dargestellten Gliederung.
Soweit erkennbar (die in Brettform verbauten Fußbänder werden als Initiationen gewertet) waren die Gerüstständer nur kopfzonig ausgesteift. Die in der Regel doppelte Ausführung impliziert für den gesamten Unterstock eine ungeteilte, von allen Seiten offene Halle. Bei allen heute vorhandenen Wänden handelt es sich um nachträgliche Einbauten.