Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 211027395120  /  Datum: 11.04.2013
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Kirchstraße
Hausnummer: 6
Postleitzahl: 79219
Stadt-Teilort: Staufen

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8315108015
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Bauphasen

keine Angaben

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

keine

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges Gebäude über massivem Sockelgeschoss; offenbar insgesamt massiv aufgemauert, wird der Bau im Osten mit einem bis in den First reichenden Massivgiebel abgeschlossen.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Der Ostgiebel reicht weit vor die gegenüber zurückgesetzte nachbarliche Bebauungsflucht, welche, um 90 Grad gedreht, nicht von der Traufe, sondern durch den Nordgiebel des Hauses Nr. 8 gebildet wird. Dieser Wechsel der Dachausrichtung bedingt, dass der Nachbarbau mit seiner westlichen Dachfläche zur Giebelwand des untersuchten Gebäudes entwässert.
Der Umstand, dass das Gebäude Nr. 6 weit vor die Giebelflucht von Haus Nr. 8 reicht, ermöglicht neben der Anlage von Fensteröffnungen auch die giebelseitige Erschließung. Einige der Fensteröffnungen, darunter zwei Fenster im Giebeldreieck und eines im 1. Obergeschoss, besitzen profilierte Steingewände des 16. Jh. (s) Betrachtet man die Lage der Fenster genauer, fällt auf, dass auch über der Dachfläche des benachbarten Hauses ein altes Fenster angelegt ist. Zwischenzeitlich in der alten Ausführung erneuert, belegt dieser Befund, dass es sich bei der angetroffenen Bebauungssituation um eine historische Vorgabe handelt. Diese Aussage wird auch dadurch bestätigt, dass beide Gebäude eigene Außenwände besitzen, die ansonsten zusammenhängende Reihenbebauung also an dieser Stelle unterbrochen wurde.

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