Wohnhaus
ID:
211027395120
/
Datum:
11.04.2013
Datenbestand: Bauforschung
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Kirchstraße |
Hausnummer: | 6 |
Postleitzahl: | 79219 |
Stadt-Teilort: | Staufen |
|
|
Regierungsbezirk: | Freiburg |
Kreis: | Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8315108015 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
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Wohnhaus, Im Grün 27 (79219 Staufen im Breisgau)
Friedhof und Friedhofskapelle St. Sebastian, Wettelbrunnerstraße 15 (79219 Staufen im Breisgau)
Ehem. Lederfabrik (79219 Staufen, Albert-Hugard-Straße 12)
Stubenhaus, Hauptstraße 54 A (79219 Staufen)
Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstraße 56 (79219 Staufen)
Wohnhaus, Jägergasse 8 (79219 Staufen)
Kath. Pfarrkirche St. Martin, Kirchturm, Kirchstraße 17 (79219 Staufen)
Scheune, Kirchstraße 2 (79219 Staufen)
Wohnhaus (Hofstelle), Kirchstraße 8 (79219 Staufen)
Fallerscheune, Meiergasse 1a (79219 Staufen)
Wohnhaus, ehem. Mühle, Mühlegasse 2 (79219 Staufen)
Wohnhaus, Spitalstraße 10 (79219 Staufen)
Johanneskapelle, St.-Johannes-Kapelle 1 (79219 Staufen)
Friedhof und Friedhofskapelle St. Sebastian, Wettelbrunnerstraße 15 (79219 Staufen im Breisgau)
Ehem. Lederfabrik (79219 Staufen, Albert-Hugard-Straße 12)
Stubenhaus, Hauptstraße 54 A (79219 Staufen)
Wohn- und Geschäftshaus, Hauptstraße 56 (79219 Staufen)
Wohnhaus, Jägergasse 8 (79219 Staufen)
Kath. Pfarrkirche St. Martin, Kirchturm, Kirchstraße 17 (79219 Staufen)
Scheune, Kirchstraße 2 (79219 Staufen)
Wohnhaus (Hofstelle), Kirchstraße 8 (79219 Staufen)
Fallerscheune, Meiergasse 1a (79219 Staufen)
Wohnhaus, ehem. Mühle, Mühlegasse 2 (79219 Staufen)
Wohnhaus, Spitalstraße 10 (79219 Staufen)
Johanneskapelle, St.-Johannes-Kapelle 1 (79219 Staufen)
Beschreibung
Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
- Siedlung
- Stadt
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiges Gebäude über massivem Sockelgeschoss; offenbar insgesamt massiv aufgemauert, wird der Bau im Osten mit einem bis in den First reichenden Massivgiebel abgeschlossen.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Der Ostgiebel reicht weit vor die gegenüber zurückgesetzte nachbarliche Bebauungsflucht, welche, um 90 Grad gedreht, nicht von der Traufe, sondern durch den Nordgiebel des Hauses Nr. 8 gebildet wird. Dieser Wechsel der Dachausrichtung bedingt, dass der Nachbarbau mit seiner westlichen Dachfläche zur Giebelwand des untersuchten Gebäudes entwässert.
Der Umstand, dass das Gebäude Nr. 6 weit vor die Giebelflucht von Haus Nr. 8 reicht, ermöglicht neben der Anlage von Fensteröffnungen auch die giebelseitige Erschließung. Einige der Fensteröffnungen, darunter zwei Fenster im Giebeldreieck und eines im 1. Obergeschoss, besitzen profilierte Steingewände des 16. Jh. (s) Betrachtet man die Lage der Fenster genauer, fällt auf, dass auch über der Dachfläche des benachbarten Hauses ein altes Fenster angelegt ist. Zwischenzeitlich in der alten Ausführung erneuert, belegt dieser Befund, dass es sich bei der angetroffenen Bebauungssituation um eine historische Vorgabe handelt. Diese Aussage wird auch dadurch bestätigt, dass beide Gebäude eigene Außenwände besitzen, die ansonsten zusammenhängende Reihenbebauung also an dieser Stelle unterbrochen wurde.
Der Umstand, dass das Gebäude Nr. 6 weit vor die Giebelflucht von Haus Nr. 8 reicht, ermöglicht neben der Anlage von Fensteröffnungen auch die giebelseitige Erschließung. Einige der Fensteröffnungen, darunter zwei Fenster im Giebeldreieck und eines im 1. Obergeschoss, besitzen profilierte Steingewände des 16. Jh. (s) Betrachtet man die Lage der Fenster genauer, fällt auf, dass auch über der Dachfläche des benachbarten Hauses ein altes Fenster angelegt ist. Zwischenzeitlich in der alten Ausführung erneuert, belegt dieser Befund, dass es sich bei der angetroffenen Bebauungssituation um eine historische Vorgabe handelt. Diese Aussage wird auch dadurch bestätigt, dass beide Gebäude eigene Außenwände besitzen, die ansonsten zusammenhängende Reihenbebauung also an dieser Stelle unterbrochen wurde.